| Versicherungen ohne Unterschrift |
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| Dienstag, 29 Juli 2008 | |
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Der rechtsverbindliche Vertragsabschluss über das Internet soll schon bald mit dem elektronischen Personalausweis möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss jetzt eine Gesetzesinitiative. (verpd) Die Bürger sollen künftig wählen dürfen, ob sie ihren elektronischen Personalausweis (E-Ausweis) besonders fälschungssicher gestalten und auch für Online-Geschäfte einsetzen wollen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage des Bundesministerium des Inneren (BMI) hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen.Mit dem neuen E-Ausweis können dann auch Versicherungsverträge rechtsverbindlich im Internet abgeschlossen werden. Die elektronische Signatur ersetzt die manuelle Unterschrift. Ebenso eindeutig kann man sich gegenüber einen Geschäftspartner identifizieren. Ein aufwendiger Postverkehr kann entfallen. Die neuen elektronischen Personalausweise im Scheckkartenformat sollen ab November 2010 ausgegeben werden. Internet-Chip und Fingerabdrücke auf freiwilliger BasisDer Bürger kann wählen, ob der elektronische Personalausweis über das gespeicherte Foto hinaus den Zusatzchip für die Internetidentifikation enthalten soll. Auch die Speicherung von Fingerabdrücken, die den Ausweis noch fälschungssicherer machen würden, ist freiwillig. Diese Zusatzfunktionen sind frei und unabhängig voneinander wählbar. Um Internetgeschäfte abschließen oder sich gegenüber Geschäftspartnern eindeutig identifizieren lassen zu können, bedarf es neben dem Chip noch einer PIN-Nummer sowie eines Lesegeräts für den Computer. Zukünftig wird ein Anbieter wie etwa ein Versicherungs-Unternehmen, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Damit werde ein gegenseitiger Identitätsnachweis erbracht, da für den Ausweisinhaber auf seinem Bildschirm diese Berechtigung sichtbar wird. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte in Berlin: „Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an.“ Neuer Ausweis soll zwischen acht und 59 Euro kostenDie Kosten für den neuen elektronischen Personalausweis sollen nach Angaben des Innenministeriums zwischen acht Euro (die derzeitigen Kosten für den Ausweis) und 59 Euro (die Kosten für einen Reisepass) liegen. In anderen EU-Ländern kosteten diese elektronischen Ausweise nach BMI-Angaben zwischen zehn und 42 Euro. Der elektronische Personalausweis wird nach Ansicht des BMI allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto- und Transportkosten und vor allem Zeit ersparen. Im Bereich von Kontoeröffnungen rechnet das Ministerium mit jährlichen Einsparungen von rund 130 Millionen Euro. Der Einsatz des elektronischen Personalausweises als Identitätsnachweis im Internet bringt für Versicherungsnehmer Vorteile mit sich. So wird der Abschluss einer Versicherung über das Internet schneller und komfortabler möglich. Höherer Komfort kann sich auch bei bestimmten Service-Funktionen im Internet (Adressänderung, Änderung der Bankverbindung, Schadensmeldung) verwirklichen lassen. |
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