| Letzte Rettung für Unfallgeschädigte |
|
|
|
| News - Latest News | |
| Dienstag, 29 Juli 2008 | |
|
Wenn der Verursacher eines Autounfalls den Schaden nicht ersetzt, springt die Verkehrsopferhilfe ein. Welche Leistungen Unfallopfer beanspruchen können. (verpd) Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer den angerichteten Schaden nicht ersetzt.Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung erhalten kann, beispielsweise durch die eigene Vollkaskoversicherung oder Krankenkasse. Was die Verkehrsopferhilfe zahltDie VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personen-Schäden bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Millionen Euro). Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht reine Sachschäden ohne gleichzeitige Personenschäden nicht ersetzt. Liegen Personen- und Sachschäden vor, wird der Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro beglichen. Schmerzensgeld wird in diesem Fall auch nur bei besonders schweren Verletzungen gezahlt – oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten. Schon weit über 100.000 FälleBisher wurden schon weit über 100.000 Entschädigungs-Anträge mit einer Schadensumme von deutlich über einer halben Milliarde Euro bearbeitet. Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen. |
|
| < zurück | weiter > |
|---|
Home 




