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Warnwesten-Pflicht für Dienstwagen PDF Drucken E-Mail
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Montag, 21 Juli 2008

In Firmenfahrzeugen keine Warnkleidung mitzuführen, kann richtig ins Geld gehen.

(verpd) Wer mit einem Dienstwagen oder Firmenfahrzeug unterwegs ist, muss eine Warnweste dabei haben. Andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, könnte es außerdem Stress bei der Entschädigungszahlung geben.

In Ländern wie Italien oder Spanien muss seit einigen Jahren in allen Fahrzeugen Warnkleidung mitgeführt werden muss. Doch dass es eine solche Vorschrift für Firmenfahrzeuge in Deutschland schon seit Langem gibt, ist vielen nicht bekannt.

Warnkleidung schon lange vorgeschrieben

Nachzulesen ist die Verpflichtung zum Mitführen von Warnkleidung in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29). Dort heißt es unter anderem: „Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten.“

Ausnahme für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge

Auch was unter Warnkleidung zu verstehen ist, wird explizit ausgeführt. Es muss sich nämlich um Kleidung handeln, die der „DIN EN 471“ entspricht. Dort steht, dass eine solche Weste als Warnschutz bei Nacht und Tag dienen muss. Dazu dienen grelle Farben und Reflexstreifen.


Getragen werden muss die Warnkleidung, wenn auf öffentlichen Straßen im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Instandsetzungs-Arbeiten (zum Beispiel Reifenwechsel) durchgeführt werden. Laut Paragraf 56, Absatz 5 und 6 BGV D 29 ist die Kleidung auch bei Abschlepp- und Bergungsarbeiten Pflicht .

Eine Ausnahme gilt für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge, auf welche die Vorschriften nicht anzuwenden sind.

Mögliche Anrechnung eines Mitverschuldens

Wird bei einem Unfall jemand verletzt, der eigentlich Warnkleidung hätte tragen müssen und wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu spät gesehen wird, können ihm pfiffige Schadensachbearbeiter ein Mitverschulden anrechnen.

Unabhängig davon sind Warnwesten grundsätzlich für die eigene Sicherheit sinnvoll. Das wird wohl zumindest jeder einsehen, der schon einmal auf dem Standstreifen einer Autobahn auf der linken Seite seines Fahrzeuges einen Reifen wechseln musste.

 
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