| Müssen Arbeitgeber Zeiterfassungssysteme einführen? |
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| Montag, 21 Juli 2008 | |
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Durch die vor kurzem beschlossene Reform der gesetzlichen Unfallversicherung traten Unklarheiten auf, wie Arbeitgeber zukünftig die Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. (verpd) Bisher meldete der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal jährlich die Anzahl der Arbeitsstunden des vorangegangenen Jahres seiner Mitarbeiter. Zwar entfällt diese Gesamtmeldung künftig, allerdings müssen jetzt für jeden Arbeitnehmer individuell die geleisteten Stunden angegeben werden.Diese Angaben soll der Arbeitgeber zusammen mit der Meldung zum Gesamt-Sozialversicherungs-Beitrag an die Rentenversicherung abgeben. Die Rentenversicherung errechnet aus der Summe der Einzelmeldungen, wie viele Arbeitsstunden auf das gesamte Unternehmen entfallen, und übermittelt die Gesamtsumme an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Keine Pflicht zur maschinellen ZeiterfassungDas Bundesarbeits-Ministerium und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben sich darauf verständigt, dass die Arbeitgeber bei der Ermittlung der Arbeitsstunden verfahren können wie bisher. Eine Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter mit technischen Systemen oder Stechuhr zu erfassen, wird es nach Angaben der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auch zukünftig nicht geben. Was tun bei fehlenden DatenAuch in Zukunft gilt daher: Wenn die genaue Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vorliegt, so sind diese zukünftig in der Meldung zum Gesamt-Sozialversicherungs-Beitrag anzugeben. Liegen diese Angaben nicht vor, so kann der Arbeitgeber die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden eintragen. Sind jedoch auch diese Daten nicht vorhanden, so kann aushilfsweise der Vollarbeiterrichtwert eingetragen werden. Der Vollarbeiterrichtwert wird von den Berufsgenossenschaften jährlich festgelegt und beschreibt die Jahresstundenzahl, die ein Arbeiter in Vollzeit im Jahr durchschnittlich arbeiten würde. |
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