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News - Neues aus der Versicherungswelt
Montag, 21 Juli 2008

Ob Manager, Vertriebsleiter oder Monteur – Einsätze außerhalb Deutschlands sind inzwischen alltäglich. Doch dabei sollten Firmen nicht ihre speziellen Pflichten übersehen.

(verpd) Unternehmen, die Arbeitnehmer ins Ausland schicken, sind für deren Krankenversicherung verantwortlich. Reisepolicen lösen dieses Haftungsproblem.

Wenn ein Angestellter oder Arbeiter fernab der Heimat krank wird, reicht der bestehende Versicherungsschutz oft nicht aus.

Das gilt insbesondere für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn die zahlt im Ausland nur im Rahmen von Sozialversicherungs-Abkommen, sofern mit dem betreffenden Land ein solches besteht. Auch dann können Restkosten übrig bleiben, weil die Leistungsansprüche in vielen Gastländern niedriger sind als in Deutschland.

Arbeitgeber haftet für Krankheitskosten

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber für die Mehrkosten einstehen.

Um nicht für derartige Fälle unnötige Risiken einzugehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung für die Mitarbeiter im Auslandseinsatz. Diese Police übernimmt alle unvorhergesehenen Krankheitskosten außerhalb Deutschlands und zudem einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Arbeitnehmers.

Unterschiedliche Vertragsformen

Für eine Reisedauer von wenigen Tagen oder Wochen ist eine Reisepolice geeignet, wie sie auch für private Urlaubstrips abgeschlossen wird.

Achten muss man bei der Auswahl darauf, dass beruflich veranlasste Reisen nicht ausgeschlossen sind, wie es vereinzelt der Fall ist.

Unternehmen, die häufiger Mitarbeiter auf Auslands-Montage schicken oder Arbeitnehmer über längere Zeiträume außer Landes stationieren, können speziell zugeschnittene Versicherungslösungen abschließen.

 
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