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Pflegereform verbessert Situation der Angehörigen PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 09 Juli 2008
 

Das heftig umstrittene Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz wurde Anfang Juli. Was es bringt und was es kostet.

(verpd) Seit dem 1. Juli 2008 ist die Pflegereform wirksam. Mit den Beitragserhöhungen um 0,25 auf 1,95 (Kinderlose auf 2,20) Prozent soll die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis zum Jahr 2015 sichergestellt werden.

Inwieweit die privaten Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge für die private Pflegeversicherung (PPV) anheben, bleibt abzuwarten. PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach hatte die Erwartung geäußert, dass die Beitragsanhebungen unter dem Anstieg von 15 Prozent in der SPV bleiben werden.

Ein PKV-Sprecher sagte, derzeit habe man noch keinen Überblick über die Beitragsentwicklung. In Einzelfällen sei es auch möglich, dass sich die Leistungsausweitung nicht in einer Beitragserhöhung niederschlage.

Mit der von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossenen Reform werden erstmals Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen schrittweise erhöht. Mit dem Gesetz sollen zudem das ehrenamtliche Engagement gestärkt und Pflegerinnen und Pfleger entlastet werden.

Mehr finanzielle Unterstützung

Die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen in der Pflegestufe III werden jetzt schrittweise bis zum Jahr 2012 angehoben. Danach wird die Höhe der Leistungen alle drei Jahre geprüft und, wenn erforderlich, weiter angepasst, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

Vor allem die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beispielsweise durch eine Demenzkrankheit werden verbessert. Je nach Betreuungsbedarf werden Zuschüsse zwischen 1.200 und 2.400 Euro im Jahr geleistet. Mehr Transparenz und Qualität sollen unangemeldete Kontrollen des Medizinischen Dienstes bei Pflegeeinrichtungen bringen. Diese Prüfungen beginnen im Jahr 2011.

Um mehr Zeit für die Pflege zu haben, können Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten sich bis zu sechs Monate ohne Lohnfortzahlung freistellen lassen. Die Rückkehr zum Arbeitgeber bleibt garantiert.

Bei einem plötzlich auftretenden Pflegefall können Beschäftigte kurzfristig bis zu zehn Tage frei bekommen. Die SPD konnte sich hier aber nicht mit der Forderung durchsetzen, dass dieser Sonderurlaub auch bezahlt wird.

 
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