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Warnung vor angeblichen Verbraucherschützern PDF Drucken E-Mail
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Montag, 23 Juni 2008

Telefonwerber versuchen mit einer neuen Masche, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

(verpd) Wer in diesen Tagen einen Anruf des Deutschen Bundesverbandes für Verbraucherschutz erhält, sollte lieber gleich auflegen. Denn hinter den vorgeblichen Verbraucherschützern verbergen sich Betrüger, die es auf das Geld der Angerufenen abgesehen haben.

Werbeanrufer sind unermüdlich. Allein in Deutschland tätigen sie Tag für Tag rund 900.000 Anrufe, um eine Ware oder Dienstleistung an die Frau oder den Mann zu bringen.

Seriöser Anstrich

Das wissen auch die angeblichen Verbraucherschützer, die derzeit telefonisch einen Schutz vor Belästigungen durch Telefonwerbung anbieten.

Mit Namen wie „Deutscher Bundesverband Verbraucherservice“ oder „Bundesverband für Verbraucherschutz, Berlin“ ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ganz offenkundig beabsichtigt, sich in die Nähe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu rücken, um sich so einen seriösen Anstrich zu geben.

Doch wer sich auf ein Gespräch mit den Anrufern einlässt, erhält kurze Zeit später ein Schreiben, in dem er als neues Mitglied begrüßt wird. Gleichzeitig wird angekündigt, dass demnächst der Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von 59,90 Euro von dem Konto des Empfängers abgebucht wird.


Kampfansage der Bundesregierung

Woher man die Kontodaten haben will, ist bislang noch unklar. Aber zumindest bei Firmen, welche ihre Bankverbindung naturgemäß auf ihren Briefbögen und oft auch auf ihren Internetseiten veröffentlichen, ist es in der Regel leicht, an die entsprechenden Daten zu gelangen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät dazu, der Firma schriftlich mitzuteilen, dass man keinen Vertrag abgeschlossen habe. Gleichzeitig solle man verlangen, dass die gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden und eine Abbuchung oder zukünftige Anrufe ausdrücklich untersagen.

Die Bundesregierung hat unseriösen Werbeanrufern den Kampf angesagt. Bundesjustizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer haben kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, der solchen Anrufern im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht. Das Gesetz soll angeblich noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Rechtsstreit um Verträge

Wer sich bei Problemen mit einem Kaufvertrag oder auch einem Dienstleistungsvertrag wehren möchte, kann dies unter Umständen mit Hilfe einer bestehenden Privat-Rechtsschutzversicherung tun.

Die meisten Versicherer bieten hier nämlich Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.

Allerdings gibt es bei vielen Versicherern einen entsprechenden Versicherungsschutz erst drei Monaten nach dem Versicherungsbeginn des Vertrages (Wartezeit).

So kann man sich wehren

Bis dahin können sich genervte Verbraucher nur selber schützen. Wie man das am besten macht, kann in einem Merkblatt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachgelesen werden. Das Merkblatt steht als kostenlose PDF-Datei auf den Internetseiten der Verbraucherschützer zur Verfügung.

Eher unkonventionell, aber dafür vermutlich deutlich wirksamer sind die Tipps, die der Niederländer Martijn Engelbregt zu Papier gebracht hat.

Dessen Fragenkatalog an unerwünschte Anrufer, der in Fragen wie „Welche Zahnpasta würden Sie empfehlen“ mündet, steht ebenfalls zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 
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