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Kritik am Wohn-Riester-Modell PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 11 Juni 2008

Die Koalitionsfraktionen wollen das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) noch vor der Sommerpause im Bundestag rückwirkend zum 1. Januar 2008 verabschieden.

(verpd) Das neue Wohn-Riester-Modell ist nach Einschätzung einiger Verbände und Experten viel zu kompliziert und die Nachversteuerung für die Menschen nicht überschaubar und kalkulierbar.

Gleichwohl drückt die große Koalition aufs Tempo. Wie der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses Eduard Oswald (CSU) anlässlich der Expertenanhörung mitteilte, soll das sogenannte Eigenheim-Renten-Gesetz (EigRentG) Mitte Juni abschließend im Ausschuss beraten und am 20. Juni im Bundestag verabschiedet werden.

Von den eingeladenen 29 Verbänden und Sachverständigen begrüßte der Großteil die deutliche Öffnung der staatlichen Riester-Förderung für die selbst genutzte Wohnimmobilie, die eine Entnahmemöglichkeit bei Riester-Verträgen von bis zu 100 Prozent zulässt.

Eine Abgeordneten-Frage, ob die geforderte nachgelagerte Besteuerung nicht abschreckend auf Wohn-Riester-Sparer wirken könnte, hält Reiner Braun vom Berliner Empirica-Institut für nicht zutreffend, da die zu erwartende Steuerschuld gar nicht überschaubar sei und leicht verdrängt werde.

GDV und BVI halten Wohn-Riester für ungeeignet

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wie auch der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) halten das neue Riester-Modell für ungeeignet und sehen Wettbewerbsnachteile gegenüber den eigenen Riester-Renten-Produkten.

Selbst genutztes Wohneigentum führe im Alter nicht zu lebenslangen sicheren Geldleistungen, mit denen die Leistungseinschnitte bei der gesetzlichen Rente kompensiert werden könnten, heißt es in der GDV-Stellungnahme.


Der BVI forderte Korrekturen am Gesetzentwurf ein, um „die entstehenden Wettbewerbs-Verzerrungen zu Gunsten der geförderten Wohnimmobilie auf ein erträgliches Maß zu reduzieren“. So würden etwa Riester-Renten im Fall eines Bezugs von Grundsicherung angerechnet, die Wohnimmobilie aber nicht.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) trat für eine klare Trennung von zusätzlicher Altersvorsorge und der Förderung von Wohneigentum ein.

Läuft der Wohn-Riester-Sparer in eine Liquiditätsfalle?

Für Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln ist mit der Forderung nach nachgelagerter Besteuerung ein sehr komplexes bürokratisches Gebilde entstanden. Es werde nur schwer zu vermitteln sein, dass diejenigen, die in einer schuldenfreien Immobilie leben, auf einmal Einkommensteuer für diese bezahlen müssen.

Auch für Empirica-Wissenschaftler Braun könnte ein Wohn-Riester-Sparer in die Liquiditätsfalle stolpern. „Viele meinen immer noch, im Alter sei die Steuerbelastung gering.“ Das könne heute stimmen, aber künftige Rentner müssten ihre gesetzliche Rente voll versteuern.

Nach Empirica-Schätzungen wird das mittlere Vermögen pro Riester-Vertrag von heute rund 3.000 bis 4.000 Euro auf 13.000 bis 15.000 Euro im Jahr 2015 anwachsen. Das maximal angesparte Vermögen pro Vertrag wird dann bei rund 28.000 Euro liegen.

Dynamische Ausgestaltung gefordert

Für eine dynamische Ausgestaltung der Riester-Stufe (derzeit vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grundlage) sprechen sich daher der GDV und auch der BVI aus, bei der im diesem Jahr die letzte Stufe erreicht worden ist und den Förderrahmen auf 2.100 Euro begrenzt.

Inwieweit die Anregungen und Bedenken der Fachexperten noch Berücksichtigung finden, wird die entscheidende Sitzung des Finanzausschusses am 18. Juni zeigen.

 
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