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Mit Optionstarif den Gesundheitszustand konservieren PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 11 Juni 2008

Im Rahmen der Gesundheitsreform ist der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert worden. Wie die privaten Krankenversicherer die aktuellen Wechselbestimmungen entschärfen.

(verpd) Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der Gesundheitsreform drei Jahre in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze verdienen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Deshalb bieten einige Gesellschaften einen Optionstarif an, der einen Wechsel nach Wegfall der Versicherungspflicht in die private Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes hat die Bundesregierung den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV erschwert.

Als Wechselvoraussetzung ist, dass das Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und zudem in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, statt bisher nur in einem überstiegen hat. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt derzeit bei 4.012,50 Euro monatlich beziehungsweise 48.150 Euro jährlich.

Ohne neue Zuschläge und Ausschlüsse

Für GKV-Versicherte, die in die PKV wechseln wollen, aber zum Beispiel erst in zwei oder drei Jahren die Wechselvoraussetzungen erreichen, bieten einige Krankenversicherer einen Optionstarif an.

Damit ist es dem Kunden möglich, dass er trotz einer eventuell eintretenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes bis er die Wechselvoraussetzungen erfüllt, dann ohne zusätzliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in die PKV wechseln kann.

Wer sich für den Optionstarif entscheidet, friert seinen aktuellen Gesundheitszustand ein – und kann nach Wegfall der Versicherungspflicht ohne erneute Gesundheitsfragen in einen Vollversicherungstarif wechseln.

 
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