| So viel kostet die Gesundheit mehr |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Mittwoch, 11 Juni 2008 | |
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Durch die höchstrichterlich verlangte höherer Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen drohen für den Fiskus massive Steuerausfälle. (verpd) Nach den Vorgaben des Bundesverfassungs-Gerichts (BVerfG) gehören die notwendigen Beiträge zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungen zum Existenzminimum und müssen daher in höherem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden können. Ein konkretes Modell sei noch nicht entwickelt worden, teilte das Bundesfinanz-Ministerium (BMF) mit. Die gesetzlichen Bestimmungen müssten aber modifiziert werden und die Neuregelungen würden 2010 in Kraft treten.Dass die Neuregelungen für den Fiskus teuer werden können, zeigen Modell-Rechnungen, die das BMF auf Nachfrage der Fraktion Die Linke anstellte. Auf der anderen Seite winken je nach Modellrechnung für den Steuerzahler erhebliche Nachlässe (Bundestagsdrucksache 16/9296). Wie viel Sozialhilfe ist nötig?Entscheidend wird sein, in welcher Höhe die staatlichen Leistungen der Sozialhilfe für Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. In welchem Umfang Vorsorgeaufwendungen für einen Kranken- und Pflegeversicherungs-Schutz steuerlich zu berücksichtigen sind, werde zurzeit geprüft. „Der Prüfungsprozess ist noch nicht abgeschlossen“, erklärte das BMF. Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 gilt für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (wie etwa Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung) ein abziehbarer Höchstbetrag von 1.500 Euro. Für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine tragen müssen, liegt der Satz bei 2.400 Euro. Über eine Milliarde Euro für KinderAnlass für die Entscheidung des BVerfG war eine Klage einer kinderreichen Familie, die ihre Kinder privat versichert hatte, die Kosten aber nicht in vollem Umfang steuerlich geltend machen konnte. Die Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind beitragsfrei mitversichert. Nach den Angaben des BMF waren 2006 in der privaten Krankenversicherung (PKV) knapp 1,6 Millionen Kinder versichert. In der GKV waren Mitte vergangenen Jahres rund 12,7 Millionen Familienangehörige im Alter unter 20 Jahren mitversichert. Würde für jedes privat versicherte Kind der Höchstabzugsbetrag um etwa 2.000 Euro erhöht, bedeutet dies nach den BMF-Modellrechnungen Steuermindereinnahmen von knapp 1,4 Milliarden Euro. Für einen alleinstehenden selbstständigen Einkommensbezieher mit 50.000 Euro Einkommen im Jahr würde dies auf der anderen Seite zu einer Entlastung von 731 Euro führen. Bei drei Kindern wären es knapp 2.000 Euro. Auch GKV-Versicherte sollen profitierenNach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind auch die Beiträge der in der GKV und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) Versicherten steuerlich nicht ausreichend berücksichtigt worden. Würde man den derzeitigen Freibetrag von 1.500 Euro etwa um 600 Euro anheben, hätte den Modellrechnungen zufolge ein Sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitnehmer (Alleinverdiener, zwei Kinder) mit einem Jahres-Bruttolohn von 50.000 Euro eine Entlastung von 336 Euro zu erwarten. Eine solche allgemeine Anhebung würde umgekehrt zu Steuerausfällen von knapp 4,2 Milliarden Euro führen. |
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