| Vom Regen in die Traufe |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Mittwoch, 11 Juni 2008 | |
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Immer mehr Wetterkapriolen mit sintflutartigem Regen verursachen bei Firmen große Schäden. Wie Unternehmer sich vor Wasser-Pleiten schützen können. (verpd) Nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist inzwischen starker Regen die Ursache bei rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden. Betroffen sind nicht nur Gebäude und Unternehmen in der Nähe von Flüssen oder Gewässern, sondern immer häufiger auch die weitab davon stehen. Über eine Absicherung der finanziellen Folgen sollte sich daher jeder Gebäudebesitzer und Unternehmer Gedanken machen.Über 98 Prozent der Gebäude in Deutschland können nach Angaben des GDV beispielsweise gegen Überschwemmungsschäden, also wenn Flüsse und Gewässer über die Ufer treten, versichert werden. Absichern lässt sich das Risiko mit einer Elementarschaden-Versicherung, die zusätzlich zur Gebäude- und zur Geschäfts-Inhaltsversicherung angeboten wird. Absicherung gegen Überschwemmung und ErdrutschBei einer normalen Gebäudeversicherung kann sich der Immobilienbesitzer gegen Gebäudeschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichern. Doch Überschwemmungsschäden sind hier meist nicht abgedeckt. Die meisten Versicherer bieten jedoch zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung an. Damit können optional zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbruch versichert werden. Finanzieller Regenschirm für das FirmeninventarSteht das Firmeninventar wie Möbel, EDV-und Kommunikationsanlagen oder Maschinen unter Wasser, sind die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur meist immens. Viele Geschäfts-Inhaltsversicherungen leisten Ersatz bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl mit Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmungsschäden sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Gegen einen meist kleinen Prämienaufschlag gibt es von vielen Versicherern jedoch zusätzlich Versicherungsschutz gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben. Eine ausführliche Beratung durch einen Versicherungsfachmann und der Einschluss von Elementarschäden in die Gebäude- und Geschäfts-Inhaltsversicherung kann zwar keine Überschwemmung aufhalten, aber die finanziellen Folgen abfangen. |
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