| Wartezeiten |
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| News - Versicherungsrecht | |
| Montag, 02 Juni 2008 | |
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Aktuelles Stichwort: (verpd) Die Wartezeiten in einem Versicherungsvertrag begrenzen den Schutz in den ersten Monaten oder Jahren nach Versicherungsbeginn.Üblich sind Wartezeiten insbesondere in der Kranken- und in der Rechtsschutz-Versicherung. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass die Kunden die Verträge erst abschließen, wenn der Schadenfall schon absehbar ist. In der privaten Krankenversicherung fallen Wartezeiten oft bei Zusatzversicherungen an. Typisch sind Wartezeiten von acht Monaten für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnersatz sowie drei Monate für die übrigen Leistungen. Während der Wartezeit eintretende Schadenfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, das gilt jedoch meist nicht für Unfälle. In der Rechtsschutz-Sparte werden für einzelne Rechtsgebiete Wartezeiten bis zu drei Monaten verlangt. Dies gilt beispielsweise für Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder bei Vertragsstreitigkeiten. Wenn direkt vorher bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden hat, verzichtet der neue Versicherer allerdings oft auf diese Einschränkung. Genau NachlesenLesen Sie unbedingt vor dem Versicherungsabschluss in den Versicherungs-Bedingungen nach, welche Bestimmungen den Schutz einschränken. Nutzen Sie bei privaten Krankenversicherungen – sofern Wartezeiten anfallen würden – die Option, diese durch eine ärztliche Untersuchung zu vermeiden. Den Wechsel des Rechtsschutz-Versicherers sollten Sie davon abhängig machen, ob der neue Vertragspartner die Vorversicherung auf die Wartezeiten anrechnet. |
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