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Betriebliche Altersvorsorge ist Chefsache PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Sonntag, 25 Mai 2008

Woran liegt es, dass nicht einmal die Hälfte der Arbeitnehmer im Mittelstand über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen? Eine Studie gibt Antworten und Hinweise.

(verpd) Eine Ursache für die eher geringe Beteiligung der Arbeitnehmer sind knappes Geld und falsche Sicherheit. Die Quote der teilnehmenden Arbeitnehmer steigt, wenn die Geschäftsleitung das Thema zur Chefsache macht und für qualitative Informationen und Beratung sorgt. Das zeigt eine aktuelle Studie zur betrieblichen Altersversorgung, die ein Finanzdienstleister und durchgeführt hat.

Dazu wurden im Januar und Februar diesen Jahres 1.000 Sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigte in mittelständischen Unternehmen mit zehn bis 500 Mitarbeitern zu ihren Vorsorgeplänen für den Ruhestand befragt.

Arbeitgeber informieren nicht ausreichend

Nur bei der Hälfte der mittelständischen Unternehmen erhalten die Arbeitnehmer in betrieblichen Veranstaltungen Informationen zur richtigen Vorsorge. Auch am Angebot an individueller Beratung mangelt es. Die Unternehmensleitungen könnten hier Hilfe durch externe Fachberater anfordern.

In einem Drittel der Betriebe werden Mitarbeiter regelmäßig und individuell über den Stand der Betriebsrente informiert. Das bedeutet, dass in zwei Dritteln der mittelständischen Unternehmen die Geschäftsführer und Vorstände vergessen, dass die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Instrument ist, um die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.


Knappes Geld und falsche Sicherheit

Vielen Beschäftigten, die heute noch nicht zusätzlich für das Alter vorsorgen, fehlt nach eigener Aussage das nötige Geld für die Direktversicherung in Form der Entgeltumwandlung. Hier schlagen die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise zu Buche, und die gestiegene Mehrwertsteuer tut ein Übriges.

Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge zugunsten einer Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines bisher ausgezahlten Gehalts. Dieser kann bis zu vier Prozent der in den westlichen Bundesländern geltenden Beitragsbemessungs-Grenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung betragen.

Das sind bundesweit aktuell 212 Euro pro Monat. Durch den Umweg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand besonders lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge besonders fördert. Für diese Beiträge zur Altersvorsorge müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben bezahlt werden.

Doch nicht nur mangelndes Engagement der Chefs und knappe private Kassen, auch eine trügerische Sicherheit hält viele Beschäftigte davon ab, Geld fürs Alter anzusparen. Jeder dritte Angestellte, der bislang auf Altersvorsorge verzichtet, hält die gesetzliche Rente für sicher.

Arbeitnehmer befürworten Pflichtversicherung

Die unzureichende Zusatzvorsorge für das Alter und die Angst vor Altersarmut belasten offensichtlich das Gewissen der Beschäftigten. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich die Hälfte der Befragten dafür ausspricht, eine Vorsorgepflicht über eine betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zu verankern.

„Dahinter verbirgt sich“, so Dr. Guido Birkner, unter dessen leitung die Studie erstellt wurde, „die Überzeugung vieler Angestellter, dass ein Großteil der Bürger keine Zusatzvorsorge im ausreichendem Maße für das eigene Alter betreibt, solange der Staat keinen gesetzlichen Druck auf ihn ausübt.“

Junge Mitarbeiter suchen individuelle Beratung

Insbesondere die Angestellten unter 30 Jahren wünschen sich eine bessere persönliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Mit steigendem Alter nimmt der Beratungsbedarf ab. Bereits unter den Beschäftigten zwischen 30 und 44 Jahren findet sich keine Mehrheit mehr, die einen Ausbau der individuellen Beratung wünscht.

Bei den Älteren ab 60 Jahre beträgt dieser Anteil noch knapp 37 Prozent. Umgekehrt gibt diese Altersgruppe in der Studie an, sie habe einen klaren Durchblick, was die Höhe ihrer künftigen Einnahmen im Ruhestand betrifft.

 

 
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