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Tödliche Tierliebe PDF Drucken E-Mail
News - Rechtsprechung
Sonntag, 18 Mai 2008

Kann man zum Schadenersatz verpflichtet werden, wenn man ein fremdes Pferd mit Heu füttert?

(verpd) Es kann teuer werden, ein Tier ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers zu füttern. Denn kommt das Tier durch die Fütterung zu Schaden, ist der Tierfreund zum Schadenersatz verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn er nichts von den Gefahren einer falschen Fütterung wusste.

Diese Erfahrung musste jüngst ein Mann machen, der ohne Erlaubnis des Besitzers mehrere Pferde gefüttert hatte. Das Oberlandesgerichts Karlsruhe verurteilte ihn in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von knapp 8.000 Euro (Az.: 12 U 73/07).

Schwere Kolik

Der Entscheidung lag die Klage des Besitzers eines Reiterhofs zugrunde. An einem Abend des Juli 2005 wollte der Beklagte seine Schwester von dem Hof abholen. Während der Wartezeit fütterte er drei Pferde mit lose auf dem Boden liegendem Heu eines von einem Anhänger gefallenen Heuballens.

Was der Beklagte nicht wusste: Ein bis zwei Handvoll nicht abgelagerten Heus reichen aus, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Und so geschah es, dass alle drei Pferde am nächsten Tag eine schwere Kolik erlitten, darunter eine trächtige Stute, die wegen starker Krämpfe eingeschläfert werden musste.

Der Besitzer der Pferde machte den Beklagten für den Vorfall verantwortlich und forderte Schadenersatz. Doch dieser berief sich auf Unkenntnis und war nicht bereit, den Forderungen stattzugeben.

Als Laie habe er schließlich nicht wissen können, dass das Füttern von Pferden mit frischem Heu schädlich sein und so drastische Folgen haben könne.


Eingriff in das Eigentum

Während das Landgericht Karlsruhe dieser Argumentation folgte und die Schadenersatzklage des Pferdebesitzers als unbegründet zurückwies, hatte dieser mit seiner Berufung beim Oberlandesgericht Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts stellt das Füttern der Pferde durch den Beklagten einen Eingriff in das Eigentum des Klägers dar. Denn wer ein fremdes Tier füttert, ohne über dessen Nahrungsgewohnheiten Bescheid zu wissen, handelt fahrlässig und ist dem Tierhalter im Falle einer Erkrankung des Tieres zum Schadenersatz verpflichtet.

Falsch verstandene Tierliebe

Dass es nicht zum Allgemeinwissen gehört, dass frisches Heu für Pferde gefährlich ist, spielt für die Frage der Haftung nach Überzeugung des Gerichts keine Rolle. Denn schließlich hat der Beklagte die Tiere aus freien Stücken und falsch verstandener Tierliebe heraus gefüttert.

Der Besitzer des Pferdehofs war auch nicht dazu verpflichtet, das Füttern der Tiere durch Anbringung entsprechender Schilder zu verbieten. Ihn trifft an dem Vorfall daher kein Mitverschulden.

Der Beklagte wurde dazu verurteilt, dem Besitzer der Pferde die Tierarztkosten sowie den Verkehrswert der Stute und des ungeborenen Fohlens zu ersetzen. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

 

 
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