| Ein Formular für alle Fälle |
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| Donnerstag, 15 Mai 2008 | |
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Ein Autounfall im Urlaub ist oft doppelt ärgerlich. Zum einen ist das Auto kaputt, zum anderen ist man oft der Landessprache nicht mächtig. Ein Dokument im Handschuhfach kann so manches erleichtern. (verpd) Jedes Jahr kommt es zu Millionen von Verkehrsunfällen in ganz Europa. Wer betroffen ist, muss nicht nur die Ruhe bewahren, sondern oft auch Sprachbarrieren überwinden. Mit Hilfe des mehrsprachigen Unfallberichts gelingt das besser.Um die Aufnahme von Unfallschäden im Ausland zu erleichtern, hat der Europäische Versicherungsverband ein Formular entworfen, das inhaltlich und grafisch europaweit identisch ist: den Europäischen Unfallbericht. Verständigung erleichtertVerfügt der Unfallgegner im Ausland ebenfalls über einen solchen Unfallbericht, so werden unter den einzelnen Punkten dieselben Inhalte abgefragt. Eine Verständigung über die unfallrelevanten Daten wird somit erleichtert. Das Formular kann beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) online oder telefonisch unter 0800/7424375 beziehungsweise bei jeder Versicherung bestellt werden, die Auto-Policen anbietet. Hinweise zur Verwendung des Europäischen Unfallberichts werden in einer Broschüre aufgelistet, die zum Unfallbericht gehört. Sprachwirrwarr wird gelöstDie Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Da der Europäische Unfallbericht in den jeweiligen Landessprachen verfasst ist, kommt es bei Verkehrsunfällen im Ausland immer wieder zu Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars – die Broschüre ist also eine nützliche Hilfe. Persönliche Hilfe bei einem AuslandsschadenSeit einigen Jahren ist es für deutsche Autofahrer deutlich einfacher, für im Ausland erlittene Verkehrsunfälle Schadenersatz zu erhalten. Der Grund: Die 4. Kraftfahrthaftpflicht(KH)-Richtlinie der Europäischen Union ist in deutsches Recht umgesetzt. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungs-Beauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der betreffenden italienischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 01802/5026. |
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