Menu Content/Inhalt
Willkommen
Drogenkonsum gefährdet den Versicherungsschutz PDF Drucken E-Mail
News - Versicherungsrecht
Donnerstag, 08 Mai 2008

Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Auto fährt, geht unkalkulierbare Risiken ein. Was es kosten kann, wenn es in solchem Zustand zu einem Unfall kommt.

(verpd) An den Folgen von Verkehrsunfällen nach dem Genuss von Partydrogen wie Ecstacy, Speed oder Haschisch sterben jedes Jahr weit über 1.000 Menschen. In unzähligen anderen Fällen kommt es zu Verletzungen oder Sachschäden.

Die Opfer von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, erhalten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters vollen Schadenersatz.

Die Versicherung nimmt aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.

Doppelter Schaden

Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Leistung gänzlich verweigern.

Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.

Bußgeld und Fahrverbot

Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird – wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille – mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot für ein bis drei Monate sowie vier Punkten in Flensburg bestraft.

Schließlich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

 
 
< zurück   weiter >
RSS Verzeichnis aufrss-nachrichten.de aufgenommen bei experten.de 5-Sterne-Rating bei experten.de
Unsere Partnerseiten:

 

Das SchmidtConsult-Logo, "Versicherungsmakler interNETional", "aus Fürsorge vorsorgen... Sterbegeld24" und Das Corona-Familienwerk-Logo sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, München, unter Nr. 30641785.5/36, Nr. 303 35 596.4/36, Nr. 306 41 783.9/36 und Nr. 306 41 784.7/45 eingetragene und geschützte Wort/Bildmarken der Fa. Schmidt-Consult AG, Saarbrücken. Jegliche rechtswidrige Verwendung wird verfolgt.

 

 

Makler-Forum.eu Link Check multiranking.de

PR-FH ihr Pagerank Portal - Pagerank Anzeige ohne Toolbar www.birdz.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Infodome.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Taas.de PageRank Service  - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Entels free-pagerank.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar ranking-level - Pagerank Anzeige ohne Toolbar

pr-boost.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Rankinghit.info - Pagerank Anzeige ohne Toolbar