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Krankenversicherung: Bis zu 2.000 Euro Steuerentlastung? PDF Drucken E-Mail
News - Rechtsprechung
Montag, 05 Mai 2008

Medienberichten zufolge plant das Finanzministerium, dass Steuerzahler ab 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Maße steuerlich absetzen können – egal ob privat oder gesetzlich versichert.

Beiträge zur privaten wie auch zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollen ab 2010 in größerem Umfang von der Steuer abzugsfähig sein. Das geht aus Medienberichten hervor, die sich auf ein Schreiben aus dem Bundesfinanz-Ministerium (BMF) berufen. Während die Steuerzahler bis zu 2.000 Euro einsparen können, drohen dem Staat Belastungen in Milliardenhöhe.

Das Bundesverfassungs-Gericht hatte mit Beschluss vom 13. März 2008 (Az.: 2 BvL 1/06) festgestellt, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich abzugsfähig sein müssen, als dies derzeit der Fall ist.

Die bisherigen Regelungen sind demnach nicht in jedem Fall ausreichend, Steuerpflichtigen und ihrer Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten.

Das Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts soll für privat wie auch gesetzlich Versicherte gelten, berichten mehrere Zeitungen unter Berufung auf ein Schreiben aus dem BMF an den Haushaltsausschuss.

Bis zu 2.000 Euro Entlastung

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kommt die Staatskasse teuer zu stehen: Steuerausfälle zwischen neun und 13 Milliarden Euro pro Jahr rechnen verschiedene Tageszeitungen vor. Intern schätz das BMF den Steuerausfall allein für den Bund auf jährlich mindestens fünf Milliarden Euro.

Der Steuerzahler kann jedoch nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler e.V. mit einer gehörigen Entlastung rechnen. Verbraucher mit einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro könnten bis zu 1.994 Euro sparen.

Und auch für andere Einkommenshöhen kommt so eine gehörige Summe an Entlastung zusammen: Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro rechnen die Steuerexperten mit einer Ersparnis von biszu 1.988 Euro – und bei 40.000 Euro Bruttoeinkommen noch bis zu 1.593 Euro.

 
 
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