| So sichert man das Au-Pair-Mädchen ab |
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| Dienstag, 08 April 2008 | |
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Wenn man sich eine ausländische Kinderbetreuerin ins Haus holt, sorgt das in der Regel für eine große Entlastung der Eltern. Doch wie sieht es mit deren Versicherungsschutz aus? (verpd) Wer als Au-Pair nach Deutschland kommt, fällt nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich festgelegt wird. Denn in diesem Fall wird die Au-Pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ angesehen, das günstiger versichert werden kann.Nach Informationen des Bundesverbands Au-Pair kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg. Ein Au-Pair darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Doch Vorsicht: Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung. VersicherungspflichtNichtsdestotrotz hat jede der rund 30.000 Familien in Deutschland, die Au-Pair-Kräfte beschäftigen, die Pflicht, für diese auf eigene Kosten für Versicherungsschutz zu sorgen – und zwar für den Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt, einer Krankheit sowie gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter. Einige Spezialanbieter haben Versicherungspakete für genau solche Fälle konzipiert, die es ab etwa 25 Euro pro Monat gibt. Was man beachten sollteBei der Unfallversicherung steht eine ausreichend hohe Deckungssumme für den Fall der Invalidität im Vordergrund, die nicht weniger als 100.000 Euro betragen sollte. Zudem sollte eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie vereinbart sein, falls die Au-Pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss. Gegen Krankheit sollte man das Au-Pair privat versichern. Wichtig ist in dieser Hinsicht, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Kranken-Rücktransport und auch Zahnbehandlungen mitversichert sind. Gegen Schadenersatz-Forderungen ist das Au-Pair dann kostenfrei mitversichert, wenn die Privathaftpflicht-Police für alle im Haushalt lebenden Personen gilt. Ein Blick in die Bedingungen oder die Nachfrage bei einem Versicherungsexperten können hier Abhilfe schaffen, ob man eventuell den Tarif wechseln muss. |
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