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Diskussion über Zwei-Klassen-Medizin reißt nicht ab PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 10 April 2008

Während der Diskussion um die Gesundheitsreform wurde immer wieder die längere Wartezeit für gesetzlich Krankenversicherte als Argument gegen die Privatversicherten ins Feld geführt. Doch nach der Reform ist vor der Reform.

(verpd) Gesetzlich Krankenversicherte müssen länger auf Termine warten, so die Aussage von zwei wissenschaftlichen Studien, die zum einen die Terminsituation bei Ärzten und zum anderen bei Krankenhäusern untersucht haben.

Während der Gesundheitsreform-Debatten hatte unter anderem Bundesgesundheits-Ministerin Schmidt Argumente aufgegriffen, gesetzlich Krnakenversicherte würden schlechter behandelt und müssten länger auf Termine warten als privat Krankenversicherte.

Gutachten und Gegengutachten

Damit sollte insbesondere der Bedarf für eine Bürgerversicherung unterstrichen werden. Belegt wurde dies mit wissenschaftlichen Untersuchungen von Institutionen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahe stehen. Diese wurden prompt zum Beispiel von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung widerlegt wurden.

Doch es gibt neue Untersuchungen, die ebenfalls auf eine Schlechterstellung der GKV-Versicherten hinweisen. So berichtete eine Nachrichtensendung vor Kurzem, dass nach einer Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität Köln deutliche Unterschiede für die Versicherten nach ihrem Versicherungsstatus bestehen, was Termine beim Facharzt angeht.


Dreimal längere Wartezeit für Kassenpatienten

Im Durchschnitt sei die Wartezeit für gesetzliche Patienten sogar dreimal länger als für Privatversicherte. Dazu waren 189 Praxen im Großraum Köln angerufen und wechselweise als Kassen- und als Privatpatient um Termine für verschiedene Untersuchungen gebeten worden.

Die durchschnittliche Wartezeit über alle Indikationen betrug danach bei Privatpatienten 11,9 Werktage, bei Kassenpatienten hingegen 36,7 Werktage.

Nur ein Viertel der Krankenhäuser fragt nach Status

Ein etwas anderes Vorgehen wählten die Wissenschaftliche Hochschule Lahr und die Technische Universität Ilmenau, die die Wartezeiten bei Krankenhaus-Behandlungen untersuchten.

Dabei meldeten sich Testpatienten mit drei Krankheitsbildern, die eine zeitnahe Behandlung erforderlich machen, neben einem Knöchelbruch waren dies auch eine Herzkranz-Gefäßverengung und Krebsverdacht bei Frauen. 485 Anrufe wurden getätigt, jeweils aber ohne dass der Patient sich als gesetzlich oder privat versichert vorstellte.

In 122 oder rund 25 Prozent der Fälle fragten die Krankenhäuser nach dem Versichertenstatus. In diesen Fällen wurde verglichen, wie schnell anschließend der Testpatient einen Behandlungstermin erhält.

Längere Wartezeit abhängig vom Befund

Auch hier wurde deutlich: Als Kassenpatient wartet man im Schnitt spürbar länger – nämlich rund 10,5 Tage, während Privatversicherte nach knapp neun Tagen einen Termin erhielten.

Allerdings zeigte sich auch, dass dies von der Diagnose abhängig ist. So gab es beim Krebsverdacht nur eine geringfügige Abweichung trotz des Versichertenstatus. Der größte Unterschied trat bei der Diagnose Knöchelbruch auf.

Keine einfache Erklärung

Die Autoren diskutieren in ihrem Thesenpapier aber auch die Frage, warum nur 25 Prozent der Krankenhäuser überhaupt nach dem Versichertenstatus fragen, obwohl zumindest theoretisch eine Diskriminierung von Kassenpatienten wirtschaftlich sinnvoll sein müsste, um die Ertragssituation der Klinik zu verbessern.

Dies könnte unter Umständen auch mit unterschiedlichen Auslastungsgraden erklärt werden. Und die Autoren weisen darauf hin, dass die Ergebnisse keine Rückschlüsse zulassen, ob die Unterschiede bei den Wartezeiten auch die medizinische Qualität der Versorgung berühren, also Kassenpatienten effektiv schlechter versorgt werden.

 
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