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Rentenerhöhung und Wohnförderung in der Kritik PDF Drucken E-Mail
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Freitag, 04 April 2008
 

Das Bundeskabinett hat jetzt zwei in der Öffentlichkeit durchaus umstrittene Projekte auf den Weg gebracht: Die außerplanmäßige Rentenerhöhung und die Riester-Förderung für Wohneigentum.

(verpd) Das Bundeskabinett will die Rentner in diesem und im nächsten Jahr über Änderungen am Rentenrecht am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen und das Riester-Vorsorgesparen für die selbst genutzte Wohnimmobilie öffnen .

Entsprechende Vorlagen wurden jetzt von der Ministerrunde unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Harsche Kritik an der außerplanmäßigen Rentenerhöhung kam von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), die den geplanten Eingriff in die Rentenformel als Türöffner für eine „Rentenpolitik nach Wahlterminen und Kassenlage“ brandmarkte.

Überaus kritisch sehen auch die Anbieter klassischer Riester-Produkte wie Banken, Fonds und vor allem auch Versicherungs-Gesellschaften die komplizierten Regelungen für Wohn-Riester.

Riester-Faktor wird ausgesetzt – und später nachgeholt?

Im Fall der gesonderten Rentenerhöhung wird der sogenannte Riester-Faktor für die Jahr 2008 und 2009 ausgesetzt, der sonst den Rentenanstieg um rund 0,65 Prozentpunkte gedämpft hätte. Deshalb können die Renten ab 1. Juli um 1,1 Prozent statt nur um 0,46 Prozent erhöht werden. Im Jahr 2009 dürfte die Rentenerhöhung dann geschätzt mit rund zwei Prozent noch höher ausfallen.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bezeichnete in einer Pressemitteilung die Rentenanpassung 2008 als „Ausdruck verlässlicher, solider, alle Generationen gleichermaßen im Blick behaltende Alterssicherungspolitik“.

Die Aussetzung des Riester-Faktors soll dann in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden. Für den Arbeitgeberverband ist allerdings kein Grund erkennbar, warum die Renten-Dämpfungen 2012 und 2013 – unmittelbar vor der übernächsten Bundestagswahl – leichter durchsetzbar sein sollten.

Der BDA rechnet in seinem Positionspapier mit Mehrbelastungen für die Rentenkassen bis zum Jahr 2013 von mindestens zwölf Milliarden Euro. Das BMAS erklärte, die mit dem Gesetz verbundenen Mehrausgaben würden bis einschließlich 2010 aus dem eigenen Haushalt erwirtschaftet und im Jahr 2011 aus dem BMAS- und Gesamthaushalt.

Mit Wohn-Riester wird private Vorsorge attraktiver

Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wird die Förderung zukünftig durch die geplante Einbeziehung von selbst genutztem Wohneigentum und selbst genutzten Genossenschafts-Wohnungen in die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge noch attraktiver.

Diese Förderung sei so ausgestaltet, dass die bisherige Systematik der Riester-Rente (wie die nachgelagerte Besteuerung) erhalten bleibe und die bestehenden Verfahrensstrukturen genutzt werden könnten. „Gleichzeitig ist ein Höchstmaß an Flexibilität für den Begünstigten vorgesehen“, ist sich das Ministerium sicher.

Die Kritik der Finanzdienstleister richtet sich zum einen gegen die Überbürokratisierung, insbesondere dann, wenn sie wegen des Immobilienerwerbs leergeräumte Riester-Konten wegen der nachgelagerten Besteuerung fiktiv weiterführen müssten. Zudem werde Wohn-Riester über Gebühr begünstigt, wenn die fällige Steuerschuld bei Einmalzahlung um 30 Prozent nachgelassen würde.

 
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