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Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008
 

Überflutungsschäden sind nicht in jede Hausrat-, Geschäftsinhalt- und Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen.

(verpd) Durch heftige Regenfälle kommt es immer wieder zu Überflutungen in Wohnungen und Häusern. Solche Schäden können in vielen Hausrat- und Gebäudeversicherungen mitversichert werden.

Das sogenannte Jahrhundert-Hochwasser vor einigen Jahren an Donau, Elbe und den Nebenflüssen gerät immer mehr in Vergessenheit, doch die Gefahr ist geblieben. So kann es zum Beispiel durch heftige Sommer-Gewitter mit starken Regenfällen jederzeit auch abseits der Flüsse zu Überschwemmungen kommen. Gefährdet sind in solchen Fällen Wohnungs- und Betriebseinrichtungen sowie Gebäude.

In den meisten Hausrat-, Geschäftsinhalts- und Gebäudeversicherungen sind derartige Schäden nicht automatisch eingeschlossen. Nur wer den Schutz ausdrücklich wünscht und bereit ist, einen vergleichsweise geringen Zuschlag zu zahlen, ist versichert – allerdings wird niemand zu seinem Glück gezwungen.

Um die Mehrbeiträge gering zu halten, wird die Absicherung oft mit vertretbaren Selbstbehalten angeboten.

Wenn das Haus zu nah am Wasser gebaut ist

Für die Bewohner von regelmäßig von Überflutungen heimgesuchten Gebieten gibt es keine Versicherung. Der Grund: wenn es sie gäbe, wäre die Prämie unbezahlbar.

Um die Beiträge günstig kalkulieren zu können, wird der Schutz gegen Überschwemmungen im Paket mit Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen angeboten.

Manchmal können im Rahmen dieser erweiterten Elementarschaden-Deckung außerdem Schäden durch Rückstau mitversichert werden. Das ist der Wasseraustritt aus dem Rohrsystem des versicherten Hauses als Folge von Überschwemmungen. Beispiel: Wegen Überlastung der Kanalisation fließen Abwässer in die falsche Richtung und ergießen sich durch die Toiletten in Wohnungen.

 
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