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Riester-Förderung auf zehn Prozent anheben PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 27 März 2008
 

Der Bankenverband hält Reformen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge für dringend geboten, wenn der Lebensstandard dauerhaft gesichert werden soll.

(verpd) Nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Banken (BDB) kommt die betriebliche und private Altersvorsorge nicht schnell genug voran. Wenn der Lebensstandard der Deutschen im Alter dauerhaft gesichert und zugleich Generationengerechtigkeit gewahrt werden soll, sind rentenpolitische Reformschritte dringend erforderlich, so der BDB.

Für den Chefvolkswirt des Bankenverbands, Bernd Brabänder, zeigt sich die Deckungslücke etwa daran, dass erst gut zehn Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden, obwohl es etwa 30 Millionen Anspruchsberechtigte gebe. Und 17 Millionen Rentenansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge stünden über 40 Millionen Erwerbstätige gegenüber, die eine solche Vorsorge treffen könnten.

Der Bankenverband hofft, mit seinen Vorschlägen zu Vereinfachung, Transparenz und einer größeren Wahrnehmung von Renditechancen, den Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode zu Nachbesserungen bewegen zu können.

Kleinunternehmen stärker ansprechen

Schwerpunkte einer verstärkten Altersvorsorge sollten Brabänder zufolge kleine und mittlere Unternehmen sein, in die die betriebliche Altersvorsorge vermehrt hineingetragen werden sollte.

Mit dem heutigen unübersichtlichen Instrumentarium seien viele Mittelständler überfordert. Dabei sollte die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage geschaffen werden, mit der die Verpflichtung des Arbeitgebers auf die Zahlung der versprochenen Beiträge beschränkt wird.

Höhere Fördergrenze und mehr Flexibilität

Daneben gilt es laut Brabänder den Verbreitungsgrad der Kapitaldeckung in den unteren Einkommensklassen massiv zu erhöhen. Hier wäre die Schaffung einer einheitlichen Fördergrenze von zehn Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungs-Grenze hilfreich, die sowohl für betriebliche als auch private Altersvorsorge gelten würde.

Zudem sollte eine Unterbrechung des Sparprozesses ebenso möglich sein wie Nachzahlungen in Form von Einmalleistungen, erklärte der Banken-Volkswirt. Damit könnten Veränderungen in den Erwerbsbiografien aufgefangen werden.

 
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