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Bessere Konditionen durch Anwartschaft PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Der Beitrag einer Lebens- oder Krankenversicherung ist in der Regel umso niedriger, je früher die Police abgeschlossen wird. In manchen Fällen können Versicherte Prämien sparen, wenn sie sich mit einem kleinen Einsatz versicherungstechnisch verjüngen.

(verpd) Weil die Höhe des Versicherungsbeitrages in der Kranken- und in der Lebensversicherung davon abhängt, wie alt der Versicherte bei Vertragsbeginn war, kann eine Rückdatierung oder eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung sinnvoll sein

Manchmal weicht das für die Beitragshöhe maßgebliche, tarifliche Eintrittsalter von dem tatsächlichen Lebensalter ab. So beginnt bei zahlreichen Lebensversicherern das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem Geburtstag.

Etliche Krankenversicherungsgesellschaften rechnen einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Nachfragen kostet nichts – und spart Geld

Deshalb kann es günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ein paar Monate rückwirkend zu bezahlen, um dafür jünger eingestuft zu werden und eine entsprechend günstigere Prämie zu erhalten. Ob sich eine solche Rückdatierung lohnt, kann man beim Einholen des Angebotes gleich mit erfragen.

In der Krankenversicherung lohnt es sich unter Umständen, eine preiswerte Anwartschaftsversicherung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn abzuschließen. Dadurch gelangt man manchmal in eine günstigere tarifliche Altersgruppe.

Die Anwartschaft konserviert Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten – zumindest versicherungstechnisch. Besonders sinnvoll ist diese vorgeschaltete Versicherung dann, wenn die private Krankenversicherung erst später benötigt wird, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Für diesen Personenkreis wird außerdem die sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Sie erspart ebenfalls eine spätere Gesundheitsprüfung, während das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird.

 
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