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Geringerer Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen PDF Drucken E-Mail
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Freitag, 21 März 2008

Bestimmten Arbeitnehmergruppen droht eine Schlechterstellung bei deren selbstfinanzierten Altersvorsorge durch das Jahressteuergesetz 2008, so der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler.

(verpd) Mit dem Jahressteuergesetz 2008 droht Vorständen von Aktiengesellschaften, GmbH-Geschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) eine deutliche Schlechterstellung bei ihrer selbstfinanzierten Altersvorsorge. Auf diesen Sonderfall macht der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler aufmerksam.

Die im Jahressteuergesetz geplante Kürzung des Sonderausgabenabzugs für eine Basisversorgung (Ledige 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro) nach dem Alterseinkünfte-Gesetz müsse zurückgenommen werden, fordert Schäffler.

Von der Sozialversicherungs-Pflicht freigestellte Arbeitnehmer, die aufgrund eigener Beitragsleistung eine Altersversorgung von ihrem Arbeitgeber etwa durch Gehaltsumwandlung bekommen (wie etwa GGF), sollen ab 2008 nach den Plänen des Bundesfinanz-Ministeriums (BMF) nur noch eine steuerfreie Pauschale erhalten, die um den Höchstbetrag der Rentenversicherungs-Beiträge (2008: 12.656 Euro) gekürzt wird. Dann wären nur noch knapp 7.400 Euro steuerfrei.

Vertrauensschutz gestört

Um die Rentenanwartschaft in voller Höhe aufrecht zu erhalten, müsste dieser Personenkreis aus seinem versteuerten Einkommen kräftig zuzahlen. Schäffler sieht hier den Vertrauensschutz „tief gestört“, wie er gegenüber dem VersicherungsJournal erklärte. Die jetzt drohende Doppelbesteuerung durch die nachgelagerte Besteuerung der Altersrenten wäre verfassungswidrig.

Auch die Spitzenverbände der Wirtschaft fordern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Jahressteuergesetz eine Rücknahme der Sonderausgaben-Kürzung.

 
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