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Private Krankenversicherer kontra gesetzliche Krankenkassen PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 13 März 2008

Die privaten Krankenversicherer wollen die ihrer Ansicht nach eindeutigen Rechtsverstöße bei den angebotenen Zusatzversicherungen der gesetzlichen Kassen nicht länger hinnehmen.

(verpd) Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) will gegen die seiner Meinung nach rechtswidrigen Tarifgestaltungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) juristisch vorgehen.

Nach Aussage von PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach sind Wahltarife wie Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungs-Tarife in der GKV systemwidrig und entsolidarisierend. Versicherte nutzten diese Tarife zum Vorteils-Hopping, indem sie als „gute Risiken“ durch Wechsel in einen Wahltarif Beitragsnachlässe zu Lasten der Versicherungs-Gemeinschaft realisierten.

Zuletzt hatte die Techniker Krankenkasse nach entsprechender Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) einen Wahltarif angekündigt, der die gleiche Behandlung wie für Patienten in der PKV garantieren soll .

Nahezu alle PKV-Verbandsmitglieder hatten sich im September entschlossen, beim Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die von der Großen Koalition verabschiedete Gesundheitsreform einzulegen, die den Weg für Wahltarife freigemacht hatte.

„GKV-Zusatzversicherungen eindeutig gesetzwidrig“

Einen eindeutigen Rechtsverstoß sieht der PKV-Verband in Angeboten von Zusatzversicherungen wie etwa die Unterbringung im Einbettzimmer durch gesetzliche Kassen. „Im Rahmen der Kostenerstattung dürfen gesetzliche Kassen keine Leistungen anbieten, die sie nicht auch als Sachleistung erbringen“, erklärte Leienbach.

Zusatzversicherungen wie Einbett-/Zweibettzimmer-Unterbringung, Zahnzusatz-Versicherungen oder Auslandsreisekranken-Versicherungen dürften deshalb von gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten werden.

Verstoß gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht

Nach Ansicht des PKV-Verbands verstoßen die Zusatzangebote der GKV auch gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Die gesetzlichen Kassen agierten hier als Gewerbebetriebe, wobei sie gegenüber den privaten Versicherungs-Unternehmen nicht zu rechtfertigende Vorteile hätten. „Die PKV geht daher juristisch gegen die rechtswidrige Tarifgestaltungen der gesetzlichen Krankenkasse vor“, erklärte Leienbach.

Derzeit läuft noch ein Verfahren gegen Wahltarife der AOK Rheinland. Der Chef der Barmer Ersatzkasse, Johannes Vöcking, sagte in einem Zeitungsinterview, man beobachte genau, welche Erfahrungen die AOK Rheinland mache. „Wir werden die Wahltarife in Richtung PKV ausbauen“, so Vöcking weiter.

 
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