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Kfz-Versicherung: Herbstzeit ist Wechselzeit PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 13 März 2008

Wer in eine günstigere Autoversicherung wechseln möchte, kann seinen Vertrag bis zum 30. November kündigen. Allerdings gilt es sich vorher umfassend zu informieren.

(verpd) Bis 30. November hat fast jeder die Möglichkeit, seinen bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag zum Ablauf zu kündigen und zum 1. Januar zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Allerdings sollte sich der Kunde bereits vor der Kündigung nach einem passenden Tarif umsehen, um nicht ohne Versicherungsschutz ins neue Jahr gehen.

Doch das ist gar nicht so einfach, denn die Zeiten sind vorbei, als bei der Kfz-Haftpflicht-, der Voll- oder der Teilkasko-Versicherung jeder Versicherer nahezu denselben Versicherungsumfang anbot.

Die reine Prämienangabe reicht nicht

Mittlerweile bieten die Gesellschaften diverse zusätzlich versicherte Gefahren, wie beispielsweise Mitversicherung von Marderbissen in der Teilkasko. Aber auch diverse Rabattmöglichkeiten werden angeboten. Die reine Prämienangabe reicht daher in den wenigsten Fällen aus, einen passenden Vertrag aus den unzähligen Tarifkombinationen zu finden.

Grundsätzlich sollte man wissen, welche Leistungen die einzelnen Kfz-Versicherungsarten beinhalten und wann diese sinnvoll sind. Wer beispielsweise ein bereits abbezahltes Auto sein Eigen nennt, kann eventuell von der Vollkasko auf die Teilkasko wechseln, wenn ein selbstverschuldeter Totalschaden nicht ein finanzielles Desaster bedeuten würde.


Für einen objektiven Vergleich ist es zudem wichtig die Tarifdetails zu kennen, da es mittlerweile diverse Zusatzangebote und Erweiterungen des Versicherungsumfangs bei der Kfz-Versicherung gibt. Für den Einzelnen kann beispielsweise eine Mallorca-Deckung oder eine Neupreisentschädigung ein wichtiges Entscheidungskriterium für einen bestimmten Tarif sein.

Mallorca-Deckung

Verursacht man mit einem Mietwagen einen Unfall, so tritt die Autohaftpflicht-Versicherung des Vermieters ein. Im Ausland liegen die gesetzlichen Versicherungssummen oft deutlich niedriger, als man es von Deutschland her kennt.

Die sogenannte Mallorca-Deckung sorgt dafür, dass man bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des Landes nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Neupreisentschädigung

Erleidet ein Kfz einen Totalschaden oder wird es gestohlen, erstattet der Autoversicherer den Neupreis an den Versicherungskunden, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschritten hat.

Die Altersgrenze ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und fängt bei drei Monaten an. Manche Versicherer erstatten aber auch bei zwei oder mehr Jahre alten Fahrzeugen noch den Neupreis.

Vorsicht: Rabatte

Besonderes Augenmerk beim Versicherungsvergleich sollte man auf die verschiedenen Rabatte legen. Die Palette ist vielfältig: Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Frauenrabatt, Nutzkreisrabatt, Partnerrabatt, Wenigfahrerrabatt und viele mehr.

Doch Achtung: Nur wer auch wirklich die Voraussetzungen für einen solchen Rabatt erfüllt, sollte ihn bei der Berechnung mit angeben. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, sollte dies auch konsequent einhalten können.

Die Sanktionen für falsche oder nicht eingehaltene Angaben reichen bis zu zwei vollen Jahresprämien und können im Kaskobereich sogar bis hin zu Leistungskürzungen führen.

So kündigt man richtig

Kfz-Versicherungs-Verträge können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da die Versicherung normalerweise zum 31. Dezember jeden Jahres abläuft, bedeutet dies, dass die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein muss.

Um einen Nachweis zu haben, sollte eine Kündigung per Einschreiben erfolgen. Zudem ist es sinnvoll mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern.

Wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass ein neuer Vertrag nahtlos ab dem Kündigungstermin des Vorvertrages Versicherungsschutz bietet. Der Versicherer übersendet in der Regel bei einem Versichererwechsel nach Antragsstellung automatisch die Deckungskarte an die Zulassungsstelle.

 
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