| Kfz-Versicherung: Herbstzeit ist Wechselzeit |
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| Donnerstag, 13 März 2008 | |||||
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Wer in eine günstigere Autoversicherung wechseln möchte, kann seinen Vertrag bis zum 30. November kündigen. Allerdings gilt es sich vorher umfassend zu informieren. (verpd) Bis 30. November hat fast jeder die Möglichkeit, seinen bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag zum Ablauf zu kündigen und zum 1. Januar zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Allerdings sollte sich der Kunde bereits vor der Kündigung nach einem passenden Tarif umsehen, um nicht ohne Versicherungsschutz ins neue Jahr gehen.Doch das ist gar nicht so einfach, denn die Zeiten sind vorbei, als bei der Kfz-Haftpflicht-, der Voll- oder der Teilkasko-Versicherung jeder Versicherer nahezu denselben Versicherungsumfang anbot. Die reine Prämienangabe reicht nichtMittlerweile bieten die Gesellschaften diverse zusätzlich versicherte Gefahren, wie beispielsweise Mitversicherung von Marderbissen in der Teilkasko. Aber auch diverse Rabattmöglichkeiten werden angeboten. Die reine Prämienangabe reicht daher in den wenigsten Fällen aus, einen passenden Vertrag aus den unzähligen Tarifkombinationen zu finden. Grundsätzlich sollte man wissen, welche Leistungen die einzelnen Kfz-Versicherungsarten beinhalten und wann diese sinnvoll sind. Wer beispielsweise ein bereits abbezahltes Auto sein Eigen nennt, kann eventuell von der Vollkasko auf die Teilkasko wechseln, wenn ein selbstverschuldeter Totalschaden nicht ein finanzielles Desaster bedeuten würde. Für einen objektiven Vergleich ist es zudem wichtig die Tarifdetails zu kennen, da es mittlerweile diverse Zusatzangebote und Erweiterungen des Versicherungsumfangs bei der Kfz-Versicherung gibt. Für den Einzelnen kann beispielsweise eine Mallorca-Deckung oder eine Neupreisentschädigung ein wichtiges Entscheidungskriterium für einen bestimmten Tarif sein.
Vorsicht: RabatteBesonderes Augenmerk beim Versicherungsvergleich sollte man auf die verschiedenen Rabatte legen. Die Palette ist vielfältig: Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Frauenrabatt, Nutzkreisrabatt, Partnerrabatt, Wenigfahrerrabatt und viele mehr. Doch Achtung: Nur wer auch wirklich die Voraussetzungen für einen solchen Rabatt erfüllt, sollte ihn bei der Berechnung mit angeben. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, sollte dies auch konsequent einhalten können. Die Sanktionen für falsche oder nicht eingehaltene Angaben reichen bis zu zwei vollen Jahresprämien und können im Kaskobereich sogar bis hin zu Leistungskürzungen führen. So kündigt man richtigKfz-Versicherungs-Verträge können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da die Versicherung normalerweise zum 31. Dezember jeden Jahres abläuft, bedeutet dies, dass die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein muss. Um einen Nachweis zu haben, sollte eine Kündigung per Einschreiben erfolgen. Zudem ist es sinnvoll mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern. Wichtig ist, dass der Kunde darauf achtet, dass ein neuer Vertrag nahtlos ab dem Kündigungstermin des Vorvertrages Versicherungsschutz bietet. Der Versicherer übersendet in der Regel bei einem Versichererwechsel nach Antragsstellung automatisch die Deckungskarte an die Zulassungsstelle. |
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