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Neuer Versicherungs-Ombudsmann PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 13 März 2008

Zum 1. April löst der amtierende Präsident des Bundesgerichtshofes seinen Vorgänger Professor Wolfgang Römer als Schlichter zwischen Versicherern und Verbrauchern ab.

(verpd) Professor Dr. Günter Hirsch wird zum 1. April 2008 Professor Wolfgang Römer als unabhängiger Streitschlichter zwischen Verbrauchern und Versicherern ablösen, wie der Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V. gestern bekannt gab.

Wolfgang Römer war im Sommer 2001 keine 14 Tage nach seiner Pensionierung als oberster Versicherungsrichter beim IV. Zivilsenat am Bundesgerichtshof als erster Versicherungs-Ombudsmann präsentiert worden und hatte im Oktober des Jahres dieses Amt angetreten.

Prof. Wolfgang Römer
Prof. Wolfgang Römer
Nach der fünfjährigen Amtsperiode hatte er sich überraschend und übergangsweise für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt, weil sein designierter Nachfolger noch anderweitig gebunden sei, wie es seinerzeit hieß.

Sowohl Mitgliederversammlung als auch Beirat sprachen Römer für seine über sechsjährige Tätigkeit ihren Dank aus. Der scheidende Amtsinhaber habe maßgeblichen Anteil daran gehabt, „dass der Versicherungs-Ombudsmann als erfolgreicher Mittler zwischen Versicherten und Versicherungs-Unternehmen anerkannt sei“, würdigten die Gremien seine Amtsausübung.


Große Fachkompetenz und Reputation

Mit Günter Hirsch konnte jetzt ein prominenter Nachfolger präsentiert werden, der seit dem 15. Juli 2000 Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist – und zusätzlich dem Kartellsenat wie auch dem Senat für Anwaltssachen vorsitzt.

Prof. Dr. Günter Hirsch
Prof. Dr. Günter Hirsch
Seine dortigen Tätigkeiten wird er zum 31. Januar 2008 beenden und zum 1. April sein Amt als neuer Versicherungs-Ombudsmann antreten. Hirsch blickt auf eine lange Richterkarriere an verschiedenen Gerichten zurück – unter anderem auch am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Was es mit dem Ombudsmann auf sich hat

Der Versicherungs-Ombudsmann soll Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungs-Unternehmen beilegen und ist für die Bereiche Lebens- und Sachversicherungen zuständig. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert.

Der Ombudsmann spricht Empfehlungen aus, das gilt für Streitwerte bis 50.000. Bis 5.000 Euro kann er zu Lasten des Versicherers verbindlich entscheiden; der Verbraucher dagegen kann den Schlichterspruch annehmen, muss es aber nicht. Dem Kunden stehen in diesem Falle der Gang zum ordentlichen Gericht und die Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht offen.

Neuerdings ist der Ombudsmann auch für die Streitschlichtung zwischen Versicherungsnehmern und Vermittlern zuständig. Dem Verein gehören über 260 Versicherungs-Unternehmen an, die den Angaben zufolge mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren.

Der Ombudsmann wird für eine fünfjährige Amtszeit mit einer einmaligen Wiederwahloption von der Mitgliederversammlung sowie dem Vereinsbeirat gewählt, dem neben Verbraucherschützern auch Vertreter der Versicherungsaufsicht und der Wissenschaft sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages angehören.

Anlaufstelle für Versicherungskunden

Versicherungskunden können sich wie folgt an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel.: 0 18 04 - 22 44 24, Fax: 0 18 04 - 22 44 25, Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Bundesversicherungsamt für GKV zuständig, für Private Krankenversicherungen der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.

 
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