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Förderung der Altersvorsorge wird ausgeweitet PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Die Entgeltumwandlung bleibt auch über das Jahr 2008 hinaus sozialabgabenfrei – und die Riester-Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren werden, wird erhöht.

(verpd) Der Bundestag hat sich abschließend mit dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altervorsorge befasst und wie erwartet einer unbefristeten Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Für die SPD-Fraktion erklärte Gabriele Hiller-Ohm in der Debatte, die attraktiven Möglichkeiten sollten alle beibehalten werden, um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge voranzubringen. Unions-Sozialexperte Peter Weiß sagte, die betriebliche Altersvorsorge werde jetzt zukunftssicher gemacht.

Beide äußerten sich darüber hinaus zuversichtlich, dass die Zahl der Riester-Verträge noch 2007 die Marke von zehn Millionen übertreffen werde. Der Bundesrat wird sich abschließend am 30. November mit dem Gesetz befassen. An seiner Zustimmung besteht kein Zweifel.

Mehr Geld für Neugeborene – kein Berufsanfänger-Bonus

Verbessert werden soll auch die staatliche Zulage für Kinder, die ab dem kommenden Jahr geboren werden, auf jährlich 300 Euro. Für alle anderen Kinder gilt der Riester-Zuschuss aus der für 2008 vorgesehenen vierten und letzten Stufe in Höhe von 185 Euro.


Vorerst aufgeschoben wurden Pläne, alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahre beim Abschluss eines Riester-Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro als „Berufseinsteiger-Bonus“ zu gewähren. Wie aus informierten Kreisen dazu verlautete, soll diese Verbesserung im kommenden Jahr mit dem Projekt „Wohn-Riester“ umgesetzt werden.

Danach sollen auch selbst genutzte Wohnimmobilien im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge gesondert gefördert werden.

Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge zugunsten einer Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines bisher ausgezahlten Gehalts. Dieser kann bis zu vier Prozent der in den westlichen Bundesländern geltenden Beitragsbemessungs-Grenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung betragen.

Das sind bundesweit aktuell 210 Euro pro Monat. Ab 2008 erhöht sich der Betrag auf Grund der geänderten Beitragsbemessungs-Grenze auf 212 Euro. Durch den Umweg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand besonders lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge besonders fördert. Für diese Beiträge zur Altersvorsorge müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben bezahlt werden.

Ziel der Bundesregierung sei eine möglichst hohe Flächendeckung der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge, hatte das Arbeitsministerium anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett erklärt.

Dies sei eine Daueraufgabe, die sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen voraussetze. Die Gesetzliche Rentenversicherung bleibe zwar auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung, aber nur mit einer Ergänzung durch betriebliche und private Altersvorsorge könne der Lebensstandard im Alter gesichert werden.

 
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