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Falsche Reifen können teuer werden PDF Drucken E-Mail
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Freitag, 14 März 2008

Wer bei Eis und Schnee ohne Winterreifen erwischt wird, muss seit Kurzem mit einem Strafgeld rechnen. Welche überzeugenden Gründe außerdem für einen baldigen Reifenwechsel sprechen.

(verpd) Seit dem letztjährigen Winter gilt in Deutschland die neue Winterreifen-Vorschrift. Beim Fahren ohne angemessene Pneus droht ein Bußgeld von bis zu 40 Euro

Demnach wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro verhängt, wenn man mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen erwischt wird.

40 Euro Strafe bei Behinderung

Kommt es dadurch zu Verkehrsbehinderungen, wird die doppelte Summe fällig. Zusätzlich gibt es dann einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Grund dafür ist ein geänderter Abschnitt in der Straßenverkehrsordnung (StVO), und zwar der Paragraf 2, Absatz 3a der StVO: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Mehr Sicherheit

Doch das Bußgeld ist bei Weitem nicht der einzige Grund für Winterreifen. Sogar der Volksmund weiß, wann man diese aufziehen sollte: Und zwar von „O“ bis „O“, was von Oktober bis Ostern heißen soll.

Auch Sicherheitsfachleute raten für die kältere Jahreszeit zur Anschaffung von Winterreifen. Denn viele Autofahrer wissen nicht, dass das Fahren mit Sommerreifen schon ab sieben Grad Celsius nicht mehr sicher ist.

Da auf Schnee oder Eis der Bremsweg nach Expertenmeinung mit Sommerreifen etwa fünfmal länger ist als mit Winterreifen, sorgt der Reifenwechsel nicht nur im Hochgebirge für mehr Sicherheit.

Und Winterreifen sind schon lange nicht mehr teurer in der Anschaffung als solche für den Sommer – und man muss mit ersteren auch nicht zwingend langsamer fahren, wie Schnellfahrer gerne einwenden.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Die Schäden an anderen Fahrzeugen sind auch im Winter bei Unfällen mit Sommerreifen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, so die vorherrschende Meinung unter Verkehrsrechts-Experten.

Wie es für Schäden am eigenen Auto durch solche Unfälle aussieht, darüber besteht keine klare Rechtslage. So könnte sich der eine oder andere Vollkasko-Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen – und in diesem Fall nicht zahlen müssen.

 
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