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Wenn die Kunden am Überschuss beteiligt werden PDF Drucken E-Mail
Montag, 08 Mai 2006

Das Vertragsguthaben einer Lebens- oder Rentenversicherung wird mit dem garantierten Zinssatz, genannt Rechnungszins, verzinst. Doch was steckt hinter dem Begriff „Überschuss-Beteiligung“?

 

Die Überschuss-Beteiligung einer Lebensversicherung ist jener Teil der Verzinsung des Vertragsguthabens, der über den garantierten Zins hinausgeht.

Der Rechnungszins beträgt bei Policen, die ab 2004 neu abgeschlossen wurden, derzeit 2,75 Prozent pro Jahr. Ab 2007 wird dieser auf 2,25 Prozent sinken, während ältere Verträge noch mit Rechnungszinsen bis zu 4 Prozent bedacht wurden.

Kunden erhalten mindestens 90 Prozent

Die darüber hinaus von den Versicherern erwirtschafteten Kapitalerträge fließen zu über 90 Prozent den Kunden zu, und zwar als laufende Überschuss-Beteiligung.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird diese Überschuss-Beteiligung zusammen mit der garantierten Versicherungssumme ausgezahlt.

Mehrere Überschuss-Systeme zur Wahl

Manche Versicherer bieten Ihren Kunden bei Vertragsabschluss die Wahl zwischen verschiedenen Überschuss-Systemen an.

Beim Bonus-System wird die laufende Überschuss-Beteiligung in beitragsfreien, zusätzlichen Versicherungsschutz umgewandelt.

Beim Überschuss-System der verzinslichen Ansammlung wird kein zusätzlicher Todesfallschutz gebildet, dafür aber entsteht eine höhere Ablaufleistung als beim Bonussystem.

Ein Teil der Überschuss-Beteiligung wird in der Regel erst bei Vertragsablauf als Schlussbonus oder Schlussgewinn(anteil) ausgekehrt. Welche Gewinnsysteme angewandt werden, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab.

Tipp: Wenn Sie die Wahl haben und Ihnen die Rendite am wichtigsten ist, wählen Sie die verzinsliche Ansammlung.

 

 
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