| Welchen Wert hat die Weihnachtsware? |
|
|
|
| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Dienstag, 11 März 2008 | |
|
Groß- und Einzelhändler brauchen auch in Zeiten voller Lager ausreichenden Versicherungsschutz. (verpd) Schwankende Lagerbestände sind im Handel typisch. Wer für das Weihnachtsgeschäft mehr als üblich eingekauft oder das Sortiment verändert hat, sollte jetzt seinen Versicherungsschutz überprüfen.Kurz vor und während der Weihnachtszeit erreicht der Warenwert in den meisten Groß- und Einzelhandels-Geschäften den höchsten Wert des Jahres. Da stellt sich bei vielen die Frage, ob der gesamte Bestand tatsächlich ausreichend versichert ist oder ob – zum Beispiel bei einem Brandschaden – eine gefährliche Unterversicherung vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Gesamtwert der am Schadentag vorhandenen Ware die gewählte Versicherungssumme in der Inventarversicherung übersteigt. Selbst wenn nur ein Teil der Ware zu Schaden kommt und die Schadenssumme zwar unter, der gesamte vorhandene Warenwert aber über der Versicherungssumme liegt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall würde man nur anteilig den Schaden ersetzt bekommen. Wenn mehr eingekauft wurdeEine Unterversicherung droht insbesondere dann, wenn die Umsätze laufend steigen, aber die Geschäftsinhalts-Versicherung lange nicht überprüft wurde, oder wenn in diesem Jahr mehr Weihnachtsware eingekauft wurde als in den Vorjahren. Vorsicht ist auch geboten, wenn das Sortiment verändert wurde. Manche Artikel erhöhen das Risiko für die Assekuranz derart, dass zusätzliche Sicherungen oder höhere Prämien erforderlich sind. In jedem Falle müssen solche Veränderungen dem Versicherer angezeigt werden, damit nicht der ganze Versicherungsschutz in Gefahr gerät. Anruf genügt oftDer Hinweis, man habe wegen der Hektik des Weihnachtsgeschäfts keine Zeit gehabt, sich um die Versicherung zu kümmern, wird nichts nützen, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Es kommt also darauf an, im Falle einer Risikoerhöhung sofort tätig zu werden. In vielen Fällen wird es schon reichen, seinen Vermittler über den veränderten Warenbestand telefonisch zu informieren. Der wird dann in der Regel einen Änderungsantrag aufnehmen oder veranlassen, dass der Versicherer sogleich den angepassten Versicherungsumfang bestätigt. |
|
| < zurück | weiter > |
|---|





