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Wenn die Katze ihren Besitzer krank macht PDF Drucken E-Mail
Freitag, 05 Mai 2006

Ist der Verkäufer eines Tieres zum Schadenersatz verpflichtet, wenn das Tier krank ist und den Käufer infiziert?

 

Wer ein Haustier kauft, muss damit rechnen, dass das Tier von weit verbreiteten Tierkrankheiten und Infektionen befallen sein kann. Kommt es zu einer Übertragung auf den Käufer, so ist der Verkäufer nicht zum Schadenersatz verpflichtet (Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 30. März 2006, Az.: 5 C 389/04).

Ein Mann hatte bei einer Ausstellung von einem Hobbyzüchter für 300 Euro eine Perserkatze gekauft. Doch das Tier bereitete dem Käufer nur bedingt Vergnügen.

Juckende Hautveränderung

Denn bereits kurz nach dem Kauf litten er und seine Familienmitglieder an einer juckenden und entzündlichen Hautveränderung, ausgelöst durch eine Tierkrankheit namens microsporum canis, von der unter anderem bis zu 90 Prozent aller langhaarigen Katzen befallen sind.


 

Der Käufer war davon überzeugt, durch seinen neuen Hausgenossen infiziert worden zu sein und forderte deshalb vom Verkäufer neben einer Kaufpreisminderung Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Als dieser nicht zahlen wollte, landete die Sache vor dem Kadi. Doch dort wurde die Klage abgewiesen.

Ohne Absprache kein Geld

Nach Auffassung des Gerichts habe kein kaufrechtlicher Mangel vorgelegen. Der Käufer eines Tieres könne zwar grundsätzlich erwarten, dass dieses gesund und nicht infiziert sei.

Doch wie ein vom Gericht hinzugezogener Gutachter bestätigte, müsse beim Kauf immer mit unter Tieren weit verbreiteten Krankheiten und Infektionen gerechnet werden, die sich gegebenenfalls auch auf Menschen übertragen könnten. Dem schlossen sich die Richter an.

Ohne eine ausdrückliche Absprache über den genauen Gesundheitszustand des Tieres müsse sich ein Käufer so behandeln lassen, als habe er wissentlich ein krankes beziehungsweise infiziertes Tier erworben.
 
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