| Schlüssel-Erlebnisse |
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| Freitag, 05 Mai 2006 | |
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Viele kennen den Albtraum, wenn ein Schlüssel plötzlich unauffindbar ist. Doch welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn das Schloss beispielsweise ausgewechselt wird? Der Verlust von Schlüsseln kann teuer werden. Vielfach lässt sich das Risiko im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Manch einer kennt diese Situation: man verlässt das Haus, und beim Wiederkommen stellt man fest, dass der Schlüssel fehlt. Als Folge steht man bei der Heimkehr vor verschlossener Tür. Geschieht dies an einem Wochenende, so verlangen Schlüsseldienste mitunter bereits für das Öffnen einer gewöhnlichen Wohnungstür um die 500 Euro.Wesentlich teurer kann es werden, wenn Schlüssel verloren gehen und deswegen Schlösser oder ganze Zentral-Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern ausgetauscht werden müssen. Schaden im Werte eines EinfamilienhausesNoch wesentlich folgenschwerer können verlorene Behördenschlüssel sein. Beispielhaft kostet das Auswechseln der kompletten Schließanlage einer Hochschule rund 50.000 Euro, in einer Justizvollzugsanstalt können sogar die dreifachen Kosten entstehen. Während Mieter für Schlüssel in ihrer Obhut grundsätzlich haften, gilt dies für Angestellte des Öffentlichen Dienstes (zum Beispiel Lehrer) nur, wenn sie den Schlüsselverlust oder daraus resultierende Folgeschäden grob fahrlässig verursacht haben. Grob fahrlässig verhalten sie sich beispielsweise dann, wenn sie den Verlust ihrer Berufsschlüssel nicht umgehend gemeldet haben. Für Behördenbedienstete empfiehlt sich zu diesem Zweck eine Amtshaftpflicht-Versicherung mit Einschluss des Verlustes von Dienstschlüsseln. Ausgeschlossen heißt „Schlüsselverlust“Mittlerweile ist das private Schlüsselverlustrisiko bei vielen Versicherern standardmäßig eingeschlossen. Unter diesen Begriff fällt auch die Situation, wo sich jemand ausschließt, der Schlüssel selbst aber nicht abhanden gekommen ist. Versicherungsschutz besteht meist nur für die Schlüssel zur privaten Mietwohnung oder eine dazugehörige Schließanlage. Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz bei einigen Versichern auch bei Verlust von fremden Berufsschlüsseln (meist nur für angestellte Lehrer) oder sogar ehrenamtlichen Schlüsseln. Meist keine Deckung für „ehrenamtliche“ SchlüsselEhrenamtliche Tätigkeiten werden von den Versicherern nicht dem privaten Risiko zugeordnet und sind daher normalerweise nicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine schriftliche Nachfrage ist daher im Zweifelsfall sinnvoll. Die Mitversicherung von Schlüsselverlust umfasst verschiedene notwendige Kosten: · das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen, · ein Notschloss, · Objektschutz für einen definierten Zeitraum nach Feststellung des Schlüsselverlustes. Leistung in unterschiedlicher HöheDie Schlüsselverlustklausel kann gegen eine geringe Mehrprämie bei fast allen Versicherern vereinbart werden. In der Regel liegt die Versicherungssumme dafür zwischen 2.000 und 25.000 Euro, manchmal auch darüber. Manche Versicherer bieten den Einschluss nur mit einem Selbstbehalt von etwa 50 bis 150 Euro pro Schadenfall an. Eine solche Selbstbeteiligung sorgt für einen geringeren Beitrag. |
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