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Wer bekommt in diesem Jahr Weihnachtsgeld? PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, 13 März 2008

Geht es um die Zahlung von Weihnachtsgeld, sind Beschäftigte, die einem Tarifvertrag unterliegen, klar im Vorteil.

Rund 70 Prozent aller lohnabhängig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich in diesem Jahr über eine Jahressonderzahlung freuen.

Kurz vor Beginn der Adventstage wollte die Hans-Böckler-Stiftung wissen, wie hoch die Quote jener Beschäftigten ist, die mit einer Sonderzahlung rechnen dürfen. Dafür wurden die Angaben von mehr als 6.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewertet.

Mehrheit erhält Weihnachtsgeld

Danach erhalten knapp 60 Prozent ein Weihnachtsgeld. Dreizehn Prozent werden am Gewinn ihres Unternehmens beteiligt und 16 Prozent erhalten andere Sonderzahlungen.

Eine Minderheit von neun Prozent erhält ein Weihnachtsgeld und eine Gewinnbeteiligung, weitere sieben Prozent ein Weihnachtsgeld und eine Sonderzahlung.

Tarifgebundene Beschäftigte im Vorteil

In allen Branchen sind Beschäftigte, die einem Tarifvertrag unterliegen, gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern deutlich im Vorteil. Denn nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung können 2007 nur 56 Prozent der Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag mit einer Jahressonderzahlung rechnen. Bei tarifgebundenen Beschäftigten beträgt diese Quote immerhin 83 Prozent.


Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der ausgezahlten Beträge. Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten 2007 durchschnittlich rund 1.900 Euro, während sich die übrigen Beschäftigten mit etwas mehr als 1.400 Euro begnügen müssen.

Eine parallel durchgeführte Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen zeigt nach Angaben der Stiftung, dass das tarifliche Weihnachtsgeld im Vergleich zu den Vorjahren überwiegend stabil geblieben oder sogar leicht gestiegen ist.

Rentensicherung mit dem Weihnachtsgeld

Seit 2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.

Der Arbeitnehmer kann beispielsweise einen Teil des Einkommens oder das Weihnachts- beziehungsweiese Urlaubsgeld in einen entsprechenden Vertrag anlegen. Für diesen Betrag muss der Arbeitnehmer in einem bestimmten Umfang keine Steuern und bis auf Weiteres keine Sozialabgaben zahlen.

 
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