| Mehrwertsteuer auf Versicherungen? |
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| Donnerstag, 13 März 2008 | |
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Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuer-Vorschriften für Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen vereinfachen und hierfür eine Richtlinie erlassen. Welche Vorteile dies haben soll. (verpd) Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen Versicherer und Banken in Europa künftig Mehrwertsteuer bezahlen dürfen, wenn sie wollen. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf hat die Kommission jetzt vorgelegt, „der für diese Dienstleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt gewährleisten soll“.„Alles unverändert zu lassen, ist keine Lösung“, erklärte jedenfalls László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zoll. Die Idee hinter dieser Richtlinie und dem Regulierungsvorschlag ist allerdings recht simpel: Die alten steuerlichen Regelungen seien in die Jahre gekommen. Außerdem sei der Markt für Finanzdienstleistungen während der zurückliegenden 30 Jahre komplexer und anspruchsvoller geworden. Auch zur Schließung von RechtslückenDer Kommissionsvorschlag enthalte klare Definitionen der steuerbefreiten Dienstleistungen und soll so den Mitgliedstaaten, Banken und Versicherungs-Gesellschaften mehr Rechtssicherheit verschaffen, argumentiert die Kommission. Durch die Schließung von Rechtslücken erhalte die Branche auch mehr Gewissheit, und für die Mitgliedsstaaten erhöhe sich die Haushaltssicherheit. Die Folgen für die Staatshaushalte ließen sich derzeit aber nur schwer abschätzen. Derzeit ganz ohneFinanz- und Versicherungs-Dienstleistungen sind in der Europäischen Union generell von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt seit 1977. Da aber diese Steuerbefreiung von den Mitgliedsstaaten nicht einheitlich gehandhabt werde, müssten Gesetzeslücken häufig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geschlossen werden, bedauert die EU-Kommission. Vorsteuer als LockangebotDen Vorteil einer solchen Vereinheitlichung für die Branche erkennt die Kommission vor allem darin, dass Banken und Versicherungen künftig Geschäftsvorgänge „ohne versteckte Mehrwertsteuer“ besser abwickeln könnten. Dafür aber müssen sie für die Mehrwertsteuer optieren. Ein solches Optionsrecht gibt es zwar schon bisher. Doch außer Belgien hat wohl kein Mitgliedstaat davon Gebrauch gemacht. Die Versicherungsteuer bleibt zwar, doch...Für die deutschen Schaden- und Unfallversicherer könnte eine solche Option der Bundesrepublik allerdings zu einem erheblich Nachteil geraten. Ihre Produkte würden deutlich teurer. Für die Kunden würde eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf Versicherungsbeiträge eine glatte Verdoppelung der derzeitigen Steuerlast bedeuten. Denn auch die Versicherungsteuer wurde hierzulande zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöht. ...für private Kunden keine Änderung?Doch für die privaten Versicherungskunden soll sich durch die angestrebte Reform nichts ändern, erklärt die EU-Kommission in einer englischsprachigen Pressemitteilung. Denn ihr Vorschlag ziele hauptsächlich auf steuerbare Vorgänge im geschäftlichen Bereich ab. Die private Kundschaft der Banken und Versicherer soll dabei außen vor bleiben. Die Kommission verspricht sich sogar eine gewisse Entlastung für den Endverbraucher, wenn Versicherer und Banken Vorsteuer abziehen dürfen, was sie bislang nicht können. Jetzt ist das Europäische Parlament gefragtDoch müssen beide Vorschläge der Kommission einvernehmlich von den EU-Mitgliedstaaten angenommen werden. Zuerst ist das Europäische Parlament an der Reihe. Ist dessen Zustimmung erreicht, ist der Europäische Ministerrat gefragt. Und dann muss das Ganze noch in das nationale Recht der einzelnen Länder umgesetzt werden. |
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