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Damit das Firmenkapital nicht auf der Straße endet PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Täglich sind Tausende von voll beladenen Firmenfahrzeugen unterwegs. Bei einem Unfall oder Diebstahl zahlt die Kfz-Versicherung für die Ladung jedoch keinen Cent. Wie Sie mitgeführte Waren, Werkzeuge und Geräte dennoch absichern können.

(verpd) Zahlreiche Herstellerfirmen, Vertreter aber auch Handwerksbetriebe transportieren täglich Unsummen von Gütern, Arbeitsmitteln und -geräte mit den eigenen Firmenfahrzeugen. Doch wer kommt für den Eigenschaden auf, wenn die Ware geklaut wird und beim Kunden nicht ausgeliefert werden kann oder beim Unfall die teuren Messgeräte des Monteurs beschädigt werden?

Mit einer Werkverkehrs-Versicherung lässt sich dieses Risiko absichern. Sie gilt für Waren und Produkte, die zu eigenen Geschäftszwecken von den eigenen Firmenfahrzeugen befördert werden.

Die Versicherung zahlt bei Beschädigung oder Verlust der Waren, wenn es beim Transport zu einem Unfall kommt. Auch eine Beschädigung der Ladung durch Brand, Explosion, und Blitzschlag oder höhere Gewalt wie Überschwemmung ist mitversichert.

Abgedeckt ist zudem der Verlust der Ladung durch den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, durch einen Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder durch Raub oder räuberische Erpressung.


Sonderfälle beachten

Wer viel nachts oder im Ausland unterwegs ist, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch in dieser Zeit gilt, da hier unterschiedliche Regelungen angeboten werden.

Sonderregelungen gibt es zudem, wenn das beladene Fahrzeug längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen wird. Einige Versicherer bieten in diesem Fall Versicherungsschutz tagsüber für einen bestimmten Zeitraum und auch nachts, wenn das Fahrzeug beispielsweise in einer verschlossenen Garage oder auf einen überwachten Parkplatz steht.

Die Prämien richten sich meist nach dem maximalen Warenwert der Ladung sowie nach der Art der Güter und dem gewählten Versicherungsumfang.

Für jeden die richtige Transportversicherung

Auch für andere Transportfälle ist eine Absicherung möglich.

So deckt eine Warentransport-Versicherung unter anderem Transportschäden an Waren und Produkten, die im Auftrag von einem Dritten (Frachtführer, Spediteur) transportiert werden. Wer selbst Transporte gegen Bezahlung durchführt, kann sich über eine Verkehrshaftungs-Versicherung absichern.

Ein Versicherungsfachmann hilft bei der Auswahl der benötigten Transportversicherung und der passenden Vertragsgestaltung.

 
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