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Wintersportler in Not PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Rund 60.000 Wintersportler verunglücken jährlich. Welche Versicherung dafür aufkommt, wenn man die Bergwacht benötigt oder ein Dritter durch einen unvorsichtigen Skifahrer verletzt wird, lesen Sie hier.

(verpd) Hüttenzauber und volle Skipisten, schnell kann es da zu einem Unfall kommen. Damit man nach einem missglückten Sportausflug nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten bekommt, sollte man sich vorher um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern.

Manches wird bereits mit einem bestehenden Versicherungsschutz abgedeckt sein, doch das kann in einigen Fällen nicht ausreichen.

Wenn die Skier zur Gefahr für andere werden

Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch aufkommen.

Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) haftet nämlich jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat – in voller Höhe. Neben den entstandenen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.


Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboard- sowie Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Versicherungen.

Damit das Gipsbein nicht zum Desaster wird

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die eigene Gesetzliche oder Private Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher besondere beim Sport im Ausland sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.

Unfall mit bleibenden Folgen

Wer bleibende Schäden davon trägt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.

Die Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Wer übernimmt eigentlich Rettungskosten?

Alleine die Bergwacht Bayern absolviert 12.000 Einsätze jährlich. Davon werden 6.000 Rettungsdienst-Einsätze nötig, weil Personen verletzt oder erkrankt sind, 950 Such- und Sondereinsätze sowie 5.000 weitere Hilfeleistungen.

Für Bergungs- und Transportkosten, die entstehen, weil eine Person krank oder verletzt wurde, kommt – zumindest in Deutschland – meist die Gesetzliche beziehungsweise die Private Krankenversicherung auf.

Im Ausland sowie bei allen anderen Kosten, also beispielsweise bei Such- oder Bergungseinsätzen ohne Verletzte, kann es sein, dass die Kosten an der geretteten Person hängen bleiben.

In einer Unfallversicherung können aber auch diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten. Auch bei der Auslandsreise-Krankenversicherung kann dies, zumindest für den Auslandsaufenthalt, oftmals mit abgedeckt werden.

 
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