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Vom Snowboard überfahren PDF Drucken E-Mail
News - Rechtsprechung
Donnerstag, 10 April 2008

Das Landgericht Coburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob von Snowboardfahrern eine größere Gefahr ausgeht als von Skiläufern.

(verpd) Kommt es zwischen einem Snowboardfahrer und Skiläufer aus ungeklärter Ursache zu einem Unfall, so ist der Haftungsanteil des „Einbrettfahrers“ in der Regel höher zu bewerten als der des Skifahrers.

Das hat das Landgericht Coburg in einem pünktlich zur bevorstehenden Wintersportsaison veröffentlichten Urteil vom 22. Januar 2007 entschieden (Az.: 14 O 462/06).

Erhebliche Verletzungen

Wintersport könnte so schön sein, wären da nicht die vielen Gefahren, welche den Schneebegeisterten auf den Pisten begegnen. So auch in dem vom Coburger Landgericht entschiedenen Fall.

Auf einer Piste in den österreichischen Bergen waren sich eine Skifahrerin und der Benutzer eines Snowboards entschieden zu nahe gekommen. Bei dem Zusammenprall brach sich die Skiläuferin ein Bein, mehrere Rippen sowie ein Handgelenk.


Die Schuld an dem Unfall gab sie dem Einbrettfahrer. Denn dieser sei mit überhöhter Geschwindigkeit von hinten in sie hineingefahren. Sie verklagte den Mann beziehungsweise dessen Versicherung daher auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro.

Doch mit ihrer Forderung hatte die verletzte Wintersportlerin nur zum Teil Erfolg.

Hinweis auf Verhaltensregeln

Nach den Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) müssen sich Wintersportler so verhalten, dass eine Gefährdung oder Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Es gilt das Gebot des kontrollierten Fahrens, so das Gericht.

Demnach muss der Sportler seine Geschwindigkeit seinem Können, der Schneebeschaffenheit sowie den Schwierigkeiten des Geländes anpassen. Er muss stets mit anderen Wintersportlern rechnen und in der Lage sein, notfalls rechtzeitig abzuschwingen und anzuhalten.

Auch nach der Vernehmung von Zeugen war es dem Gericht nicht möglich, die genaue Ursache für den folgenreichen Zusammenprall auf der Skipiste zu klären. Die Richter gelangten daher zu der Überzeugung, dass beide Beteiligten gegen die FIS-Regeln verstoßen haben.

Höhere „Betriebsgefahr“

Allerdings ist ein Snowboard deutlich schwerer zu steuern als Skier. Außerdem beschert ein Snowboard seinem Fahrer bei jedem zweiten Schwung einen toten Winkel.

Daher geht von einem Snowboard nach Überzeugung des Gerichts eine etwas höhere Gefahr aus. Ist die Ursache für einen Zusammenprall mit einem Skifahrer nicht zu klären, trifft einen Snowboardfahrer daher ein höherer Haftungsanteil. Das Gericht bewertete diesen in der zu entscheidenden Sache mit einer Quote von 60:40 zu Gunsten der verletzten Skifahrerin.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 
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