| Neuer Anlauf bei Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung |
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| Dienstag, 11 März 2008 | |
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Das Arbeitsministerium hat jetzt einen abgespeckten Referentenentwurf für die Reform der Unfallversicherung vorgelegt, der umgehend auf Kritik aus Opposition und Wirtschaft gestoßen ist. (verpd) Das jetzt von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) vorgelegt, der allerdings wie von der SPD gefordert ohne Veränderungen im Leistungsrecht bleibt.Dem 111 Seiten umfassenden Referentenentwurf zufolge soll die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 25 auf neun reduziert werden. Ebenso deutlich soll die Zahl der noch 31 staatlichen Unfallkassen begrenzt werden, um Kosten zu senken. Bürokratieabbau wird wieder torpediertDer Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, kritisierte den Entwurf als zu bürokratielastig. Für die oppositionelle FDP-Fraktion kommt statt einer Reform wieder nur ein „Reförmchen“ heraus, wie es der Abgeordnete Heinz-Peter Haustein formulierte. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, begrüßte die Konzentration auf Reformen im Organisationsbereich und im Lastenausgleich. Die Verwaltungskosten würden so merklich abgesenkt und bei der Neuordnung des Lastenausgleichs mehr Gerechtigkeit geschaffen. Profitieren würden etwa die Bauindustrie oder der Bergbau, während auf Branchen mit geringem Unfallrisiko am Arbeitsplatz – etwa Banken und Versicherungen – höhere Belastungen zukämen. Bürokratieabbau wird wieder torpediertBDA-Präsident Hundt sagte in einem Zeitungsinterview, es drohe bei der Unfallversicherung eine erhebliche Ausweitung des bisherigen Meldeaufwands. Das Ziel des Bürokratieabbaus werde dadurch „ein weiteres Mal torpediert“. Er kritisierte zugleich, dass die Bundesregierung die versprochene Neuordnung der Leistungen nicht angehe. Eine Reform des Organisationsrechts reiche nicht aus. „Es darf nicht zum nächsten Reformrückfall kommen“, so Hundt weiter. Altlasten sollen gerechter verteilt werdenIm gewerblichen Bereich tragen die Arbeitgeber allein die Kosten der Unfallversicherung, die im Durchschnitt etwa 1,3 Prozent der Bruttolohnsumme betragen. Von dem Durchschnittswert gibt es aber gravierende Abweichungen. Branchen wie die Bauindustrie oder der Bergbau haben höhere Unfallzahlen und entsprechend mehr Unfallrenten zu leisten. Sinkt dann noch die Beschäftigtenzahl und damit die Lohnsumme, steigen die Belastungen. Dem Referentenentwurf zufolge soll die Verteilung der Altlasten auf Basis eines von der Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften entwickelten Konzepts neu gestaltet werden. Durch die angestrebten Fusionen soll die Beitragsspreizung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften deutlich reduziert werden. Zu den Bürokratiekosten heißt es in dem Entwurf: „Es werden geringe, nicht zu spezifizierende Mehrkosten durch die ergänzenden Informationspflichten erwartet.“ |
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