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Kulanz bei Krankenkassen-Rückkehrern gefordert PDF Drucken E-Mail
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Dienstag, 11 März 2008

Die Gesundheitsministerin hat an die Krankenkassen appelliert, bei Rückkehrern in die gesetzliche Krankenversicherung soziale Härtefälle gesondert zu berücksichtigen. Dies soll ab 2009 auch für die privaten Krankenversicherer gelten.

(verpd) Neben der durch die Gesundheitsreform seit 1. April 2007 geltenden Versicherungspflicht für die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzurechnenden Nicht-Versicherten besteht auch eine Beitragspflicht. Wer erst jetzt in die GKV zurückkehrt, muss entsprechend rückwirkend Beiträge nachentrichten.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) appellierte in diesem Zusammenhang an die Krankenkassen, sich jeden sozialen Härtefall genau anzusehen. Es müsse geprüft werden, wie man die Beiträge in erträglichen Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen könne, sagte die Ministerin zu Journalisten in Berlin.

Ein gleiches Verhalten erwartet sie auch von den privaten Krankenversicherern (PKV), wenn in diesem Bereich ab dem 1. Januar 2009 die Versicherungs- und damit auch Beitragspflicht wirksam wird.

Zahl der Nicht-Versicherten mehr als halbiert

Schmidt bezeichnete es als großen Erfolg, dass sich die Zahl der Nicht-Versicherten bereits nach neun Monaten mehr als halbiert habe. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren vor dem Start der Gesundheitsreform rund 211.000 Menschen ohne Krankenversicherungs-Schutz, jetzt sind rund 100.000 zurückgehrt.


Um verstärkt für die Rückkehr in die Krankenversicherung zu werben, sollen die sechs Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in die Aufklärung eingebunden werden. Unterstützt wird die Kampagne durch eine Plakataktion und 245.000 Flyer, auf denen die Wege zurück zur Krankenversicherung aufgezeigt werden.

Mit ihrem dichten Netz lokaler Beratungsstellen verfügten die Verbände über einen guten Zugang zu den Unversicherten. Mit dieser Hilfestellung könnten die noch Unversicherten ihre Ansprüche und Rechte durchsetzen.

Die Ministerin erinnerte daran, dass das Gesetz bei Härtefällen Kulanz ausdrücklich zulasse. „Wir haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden aufgefordert, hier eine vernünftige und möglichst einheitliche Lösung zu finden.“

Schmidt: Auch die PKV muss ihren Beitrag leisten

Auch die privaten Krankenversicherer müssten im kommenden Jahr mit der Einführung des Basistarifs ihren Beitrag leisten, sagte Schmidt. Auch in diesem Bereich sollten Einzelfalllösungen geprüft werden.

Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Peter Neher, wies darauf hin, dass im Einzelfall eine Beitragslücke von bis zu 135 Euro entstehenden könne.

Dabei machte Neher folgende Rechnung auf: Ein Beitrag im Basistarif von 500 Euro reduziert sich bei geringem Einkommen oder Hilfebedürftigkeit auf 250 Euro. Kann auch dieser Beitrag vom Versicherten nicht aufgebracht werden, könnte noch ein Zuschuss des Jobcenters oder Sozialamtes von 115 Euro hinzukommen. Aber auch die verbleibenden 135 Euro könnten im Einzelfall problematisch werden.

 
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