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Krankenzusatztarife in der Kritik PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Die privaten Krankenversicherer wollen auf allen juristischen Ebenen gegen die Gesundheitsreform von 2007 vorgehen. Insbesondere die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Kassen sind ein Streitthema.

(verpd) Das Angebot von Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verstößt nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens gegen europäisches und deutsches Recht. Die im Auftrag eines privaten Krankenversicherers von den Professoren Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski erstellte Expertise kommt zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Kassen mit Zusatztarifen etwa im Bereich der Chefarztbehandlung oder des Zahnersatzes über den gesetzlich zulässigen Leistungsumfang hinausgehen.

Entsprechende Klagen des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) und einem privaten Krankenversicherer gegen eine gesetzliche Krankenkasse sind derzeit beim Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen anhängig. Nahezu alle der 48 privaten Krankenversicherer wollen zudem bis zum Monatsende gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.


Mit Hilfe des jetzt vor der Presse in Berlin vorgestellten Gutachtens sollen zudem die deutschen Kartellgerichte sowie der Europäische Gerichtshof (EUGH) eingeschaltet werden. Nach Einschätzung von Klaue dürften letztlich alle Verfahren vor dem EUGH zusammenlaufen. Mit einer abschließenden Entscheidung sei in frühestens drei bis vier Jahren zu rechnen.

„Wir werden den ganzen Instanzenweg gehen müssen, hinsichtlich des Ausgangs sind wir zuversichtlich“, sagte die stellvertretende PKV-Verbandsdirektorin Sybille Sahmer, die sich auch eine Signalwirkung an die Politik erhofft.

Gesundheitsreform gefährdet Existenz der PKV

Die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz verbundenen Handlungsoptionen sind nach Einschätzung eines Krankenversicherers geeignet, die Unternehmen der PKV in ihrer Existenz massiv zu gefährden.

Das Gutachten belege eindeutig, dass das Angebot von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen insbesondere gegen Artikel 86 des EG-Vertrags verstoße.

„Diese Verstöße werden noch vor den nationalen Gerichten und vor den europäischen Institutionen, also der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, zu klären sein“, so der Krankenversicherer.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Die unternehmerischen Aktivitäten von gesetzlichen Krankenkassen fallen nach Einschätzung der Rechtsexperten eindeutig unter das Wettbewerbsrecht. Die GKV-Angebote stellten einen unzulässigen Eingriff in den Markt dar, da die Chancengleichheit verletzt werde.

So seien gesetzliche Krankenkassen im Gegensatz zu privaten Krankenversicherern steuerlich privilegiert, sie müssten kein Eigenkapital hinterlegen, sie müssten keine Alterungs-Rückstellungen bilden und verfügten schließlich über das Adressmonopol von 70 Millionen gesetzlich Versicherten.

 
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