| Mit Verstand gegen Staub und Spinnweben |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Dienstag, 11 März 2008 | |
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Der Frühjahrsputz ist eine gefährliche Zeit: Jahr für Jahr verunglücken etwa 500.000 Menschen. Doch wer zahlt bei Arbeitsausfällen, bleibenden Schäden oder gar Berufsunfähigkeit? (verpd) Oft wird das Unglück beim Putzen regelrecht provoziert. Da die Leiter im Keller steht, werden die Lampen schnell mit Hilfe eines Stuhls geputzt, der oben auf den Tisch gestellt wurde.Zeit, die mit solchen Hilfskonstruktionen gespart werden soll, muss nach einem Unfall zigfach beim Arzt oder sogar im Krankenhaus zugebracht werden – von Schmerzen, Arbeitsausfällen und bleibenden Schäden ganz zu schweigen. Dabei gibt es eine Vielzahl an einfachen Tipps, wie man Staub und Spinnweben auch ohne Gefahr beikommen kann. Leiter immer in GriffweiteDie Haushaltsleiter sollte immer in Griffnähe stehen, damit auch entlegene Ecken bequem erreicht werden können. Ungeeignete Hilfsmittel und defekte oder falsch aufgebaute Leitern sind nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen im Haushalt. . Manche Fenster sind von innen nicht zugänglich. In solchen Fällen sind Putzgeräte mit ausziehbaren und beweglichen Stielen eine sichere Alternative. Keinesfalls sollte man sich zu weit aus dem Fenster beugen oder gar auf dem Sims balancieren. Richtige Kleidung schütztAuch die richtige Kleidung hilft, Unfälle beim Putzen zu vermeiden. So sollte man keine Pullover mit weiten Ärmeln oder Jacken mit Kordeln tragen, mit denen man leicht hängenbleiben kann. Mit ausgetretenen Schuhen, womöglich ohne Profil, kann man schnell ausrutschen oder abstürzen. Ideal sind flache Schuhe, die gut und sicher am Fuß sitzen. Der gesetzliche Unfallschutz hat seine GrenzenZwar sind Berufstätige und Schüler am Arbeitsplatz beziehungsweise in der Schule und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich mit einem – relativ geringen – Unfallschutz abgesichert. Hausfrauen und Rentner gehen dagegen leer aus. Auch Selbstständige und Freiberufler genießen meist keinen gesetzlichen Unfallschutz. Dazu kommt, dass fast 70 Prozent der Unfälle zu Hause, beim Sport und im Straßenverkehr passieren. Bei Unfällen in der Freizeit, also beispielsweise im Haushalt, springt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht ein. Vorsorge für finanzielle UnfallfolgenArbeitnehmer, die nach einem Unfall oder auch einer Krankheit längere Zeit nicht arbeitsfähig sind, müssen nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers mit Einkommenseinbußen rechnen. Das nach 42 Tagen einsetzende Krankengeld beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen meist 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann diese Lücke schließen. Für Selbstständige und Freiberufler ist eine derartige Versicherung noch wichtiger. Sie erhalten in der Regel ohne diese Absicherung vom ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit kein Geld. Bleibende Schäden, die eventuell sogar zu einer längeren oder anhaltenden Berufsunfähigkeit führen, können die materielle Lebensgrundlage gefährden. Hier hilft oft nur eine private Unfall- und/oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Bei Unfall und KrankheitDie private Unfallversicherung zahlt in der Regel eine vereinbarte Versicherungssumme oder auch eine Unfallrente, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Invalidität führt. Eine größere Kapitalsumme kann beispielsweise für den behindertengerechten Umbau der Wohnung notwendig werden. Möchte man eine dauerhafte Absicherung durch eine Rente, empfiehlt sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Im Gegensatz zur Unfallversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung eine vereinbarte Rente nicht nur, wenn der Versicherte in Folge eines Unfalles, sondern auch wegen einer Krankheit nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Eine entsprechende Berufsunfähigkeits-Police ist übrigens auch für Hausfrauen beziehungsweise -männer möglich. Als Rentenhöhe kann die Summe versichert werden, die ungefähr dem entspricht, was eine Ersatzkraft für Kinderbetreuung und Hausarbeit kosten würde. Immer mehr Versicherer bieten diesen Schutz inzwischen für den Hauptberuf Hausfrau- beziehungsweise Hausmann an |
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