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News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 11 März 2008

Cabrio fahren macht mit den ersten Sonnenstrahlen des Jahres wieder richtig Spaß. Was dabei beachtet werden muss, damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht.

(verpd) Geparkte Cabrios sind für Langfinger bevorzugte Beute. Doch auch eigenes Fehlverhalten kann teuer werden, weil die Versicherung nicht für jeden Schaden leisten muss.

Offen geparkte Cabrios sind für Autodiebe leichte Beute. Deshalb sollte beim Verlassen des Fahrzeugs das Verdeck geschlossen werden. Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind zwingend nötig:

· Türen und Handschuhfächer abschließen,

· Fenster hochkurbeln,

· Lenkradsperre einrasten und

· alles mitnehmen, was nicht zum Auto gehört.


Wenn tagsüber kurz geparkt wird

Wer tagsüber nur kurzzeitig parkt, muss das Dach nicht unbedingt schließen, damit die Teilkasko-Versicherung im Schadenfall eintritt. Ob Kindersitz, Warndreieck oder Autoradio in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, ist im Rahmen einer Liste der versicherten Zubehörteile in der Police enthalten.


Nachts wird es grob fahrlässig

Wird das Auto allerdings über einen längeren Zeitraum geparkt oder gar über Nacht abgestellt, sollte das Wagendach in jedem Fall geschlossen werden.

Denn der Vorwurf an den Besitzer, dieser habe grob fahrlässig gehandelt, lässt sich später nur schwer widerlegen. Und dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nur wenige Gesellschaften leisten nämlich auch bei grober Fahrlässigkeit.

Ebenso dürfen auch bei geschlossenem Dach keine Wertgegenstände wie Geldbeutel oder Handy offen im Auto herumliegen.

Bei Vandalismus hilft nur Vollkasko

Schlitzen Gangster das Wagendach auf, um Gegenstände zu entwenden, kommt dafür ebenfalls die Teilkasko auf. Vor Schäden, die aus reinem Vandalismus heraus entstehen, schützt allerdings nur eine Vollkasko-Versicherung.

 
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