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Der Wegzug vom Elternhaus kann teuer werden PDF Drucken E-Mail
Freitag, 05 Mai 2006

Die staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende unter 25 Jahren ist nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 1. April 2006 eine Nummer kleiner geworden.

 

Der Wegzug aus dem Elternhaus soll jungen Arbeitssuchenden unter 25 Jahren, die das so genannte Arbeitslosengeld II beziehen, nicht durch staatliche Unterstützung erleichtert werden. Daher erhalten solche Jugendliche nicht mehr die volle Grundsicherung.

Einschränkung seit dem 1. April 2006

Das ist die Kernaussage der Neuregung, die zum 1. April 2006 in Kraft getreten ist. Denn ein wichtiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende sei es, so das Bundesministerium, junge Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen.

Erwerbsfähige, aber hilfsbedürftige Jungendliche unter 25 Jahren benötigen seit dem 1. April des laufenden Jahres daher bei einem Umzug die Zustimmung des zuständigen kommunalen Trägers der Grundsicherung.

Ohne diese werden Kosten für Unterkunft und Heizung nicht übernommen. Auch die Erstausstattung der neuen Wohnung muss dann aus der eigenen Tasche finanziert werden. Und diese Regelung gilt für den erstmaligen Auszug aus dem Elternhaus ebenso wie für weitere Umzüge.

Ausnahmen aus schwerwiegenden Gründen

Ausnahmen von dieser Regelung sind aus schwerwiegenden sozialen Gründen wie beispielsweise Gewaltanwendung der Eltern möglich.

Ferner gilt die neue staatliche Sparregel nicht, wenn der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, oder wenn Schwangere mit dem Vater des Kindes zusammenziehen wollen.

Wer wieder in Lohn und Brot steht, muss das auch sofort melden. Unterbleibt das, kann das zu viel bezogene Arbeitslosengeld II komplett zurückgefordert werden. Bisher war das nur anteilig möglich.


Neue Broschüre mit viel Hintergrundinformationen

Nur diese Information fehlt noch in der ansonsten sehr informativen Ministeriums-Broschüre, die im Januar des Jahres erschienen ist.

Wie viel Geld es wo und für wen gibt, das schlüsselt die neue Broschüre des Bundesministeriums dagegen sauber auf.

Die Hälfte sind Gesetzestexte

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über das am 1. Januar vor einem Jahr in Kraft getretene neue Sozialhilferecht, das nunmehr auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst.

Die Neureglung findet sich im Sozialgesetzbuch XII, das den zweiten Teil der 160 Seiten starken DIN A 5-Broschüre ausfüllt. Die Broschüre ist kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu erhalten, und zwar sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form.

 

 
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