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Wenn die Autofahrt ins Wasser fällt PDF Drucken E-Mail
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Dienstag, 11 März 2008

Wenn es wärmer wird, drohen wieder Überschwemmungen auf den Straßen. Wann muss man den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht aus eigener Tasche bezahlen?

(verpd) Nach dem Schneechaos im Winter droht Autofahren im Frühling neues Ungemach. Durch die Schneeschmelze kommt es vermehrt zu Überschwemmungsschäden. Doch nicht alle Schäden sind auch versichert.

Wird ein geparktes oder stehendes Auto von plötzlich auftretenden Wassermassen (wie beispielsweise Hochwasser) umspült, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.

Bei der Schadenregulierung wird eine vereinbarte Selbstbeteilung von der Entschädigungssumme abgezogen. Wichtig: Der Fahrzeughalter wird nicht zurückgestuft, weil hier keine Schadenfreiheitsrabatte zum Tragen kommen.

Nicht alle Schäden sind versichert

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Fahrer den Wagen selbst ins Wasser steuert und das Auto dabei unerwartet beschädigt wird. In diesem Fall leistet die Teilkaskoversicherung nicht. Will man Schäden geltend machen, die bei Fahrten durch Wasser entstanden sind, braucht man eine Vollkaskoversicherung.

Auch bei Überschwemmungsschäden an Autos, die in der Nähe eines Flusses geparkt werden, der bereits über die Ufer getreten ist, kann der Versicherer meistens wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern.

Auch Finanzamt kann helfen

Unter Umständen können Überschwemmungsschäden auch steuerlich geltend gemacht werden – beispielsweise durch Sonderabschreibungen. Oder auch durch Stundung von Steuerzahlungen. Hier sollte man sich beim zuständigen Finanzamt informieren.

 
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