Menu Content/Inhalt
Willkommen arrow Administrator
Alles Schlechte kommt von oben PDF Drucken E-Mail
News - Rechtsprechung
Dienstag, 11 März 2008

Reicht es zum Schutz vor Dachlawinen aus, wenn Hausbesitzer auf den Dächern ihrer Häuser Schneefanggitter anbringen, oder sind sie zu weiteren Maßnahmen verpflichtet?

(verpd) Kommt es durch eine Dachlawine oder einen vom Dach eines Hauses stürzenden Eisbrocken zu einem Schaden, so ist der Hausbesitzer in der Regel nur dann zur Haftung verpflichtet, wenn das Dach nicht durch Schneefanggitter gesichert war.

Weitere Schutzmaßnahmen können nur in besonderen Ausnahmefällen von ihm verlangt werden – so das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juni 2007 (Az.: 263 C 10893/07).

Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?

Der Kläger parkte seinen Pkw im Januar letzten Jahres in einer öffentlichen Parkbucht vor dem Haus des späteren Beklagten.


Obwohl sich zwischen dem Haus und dem Parkplatz ein circa drei Meter breiter Gehweg befand und das Dach des Hauses sowohl im oberen als auch im unteren Teil mit stabilen Schneefanggittern gesichert war, fiel ein Eisbrocken von dem schneebedeckten Dach auf das Auto des Klägers.

Allein der dabei entstandene Fahrzeugschaden betrug rund 1.800 Euro. Der Pkw-Besitzer war der Ansicht, dass der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat und forderte ihn zur Begleichung des Schadens auf.

Alles Zumutbare getan

Doch dieser war sich keiner Schuld bewusst und wies die Forderungen als unbegründet zurück. Die Sache landete daraufhin vor Gericht. Doch auch dort hatte der Fahrzeugbesitzer keinen Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Hausbesitzer durch die Anbringung von stabilen Schneefanggittern alles ihm Zumutbare getan, um Schäden durch Schnee- und Eisrutsch zu verhindern.

Denn nach den allgemeinen Lebenserfahrungen reichen solche Gitter in der Regel zum Schutz vor Dachlawinen aus.

Weitere Maßnahmen nur in Ausnahmefällen erforderlich

Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie etwa das Aufstellen von Warnschildern, sind nach Auffassung des Gerichts nur dann erforderlich, wenn besondere Umstände dieses verlangen. Einzig die Tatsache, dass es stark geschneit und anschließend getaut hat, reicht dafür nicht aus.

Denn andernfalls würde ein Verkehrssicherungs-Pflichtiger in nahezu allen Schadenfällen haften müssen, die Folge starker Schneefälle sind. Das aber steht in Widerspruch zu dem Grundsatz, dass es zunächst einmal Sache des betreffenden Verkehrsteilnehmers ist, sich selbst durch Achtsamkeit vor der Gefahr von Verletzungen oder Sachschäden durch herabfallenden Schnee zu schützen – so das Gericht wörtlich.

Anders wäre die Sache nur dann zu beurteilen gewesen, wenn die Schneefanggitter unzureichend gewesen wären oder der Hausbesitzer von der Gefahr des Abgangs von Eisbrocken wusste, ohne etwas dagegen getan oder vor ihnen gewarnt zu haben.

 
< zurück   weiter >
RSS Verzeichnis aufrss-nachrichten.de aufgenommen bei experten.de 5-Sterne-Rating bei experten.de
Unsere Partnerseiten:

 

Das SchmidtConsult-Logo, "Versicherungsmakler interNETional", "aus Fürsorge vorsorgen... Sterbegeld24" und Das Corona-Familienwerk-Logo sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, München, unter Nr. 30641785.5/36, Nr. 303 35 596.4/36, Nr. 306 41 783.9/36 und Nr. 306 41 784.7/45 eingetragene und geschützte Wort/Bildmarken der Fa. Schmidt-Consult AG, Saarbrücken. Jegliche rechtswidrige Verwendung wird verfolgt.

 

 

Makler-Forum.eu Link Check multiranking.de

PR-FH ihr Pagerank Portal - Pagerank Anzeige ohne Toolbar www.birdz.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Infodome.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Taas.de PageRank Service  - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Entels free-pagerank.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar ranking-level - Pagerank Anzeige ohne Toolbar

pr-boost.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Rankinghit.info - Pagerank Anzeige ohne Toolbar