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Dienstag, 11 März 2008

Wie Selbstständige und Freiberufler bei der privaten Vorsorge vom Staat gefördert werden.

(verpd) In der Regel können Selbstständige und Freiberufler keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Doch mit der Basis-Rente können auch sie in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge kommen.

Wer finanziell sorgenfrei seinen Lebensabend genießen will, sollte sich nicht auf die gesetzliche Rente verlassen: Denn diese reicht bei Weitem nicht aus, um den gleichen Lebensstandard auch im Ruhestand fortführen zu können.

Denn selbst der sogenannte Eckrentner bekam in 2006 nur 1.061 Euro (West) beziehungsweise 935 Euro (Ost) an gesetzlichen Altersbezügen.

Eckrentner

Der Eckrentner ist eine fiktive Person, die das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt hat. Auf diese Weise wird das durchschnittliche Rentenniveau berechnet.


Mit privater Altersvorsorge lässt sich diese sogenannte Rentenlücke (letzter Netto-Verdienst minus gesetzliche Altersbezüge) jedoch schließen. Für Selbstständige und Freiberufler hat Vater Staat die sogenannte Basis-Rente entwickelt, die im Volksmund nach ihrem „Erfinder“ auch Rürup-Rente genannt wird.

So funktioniert die Basis-Rente

Dabei handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die Altersvorsorge-Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden können. Man ist zudem weitestgehend frei, wann und wie viel eingezahlt werden.

Leibrente

Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis – in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers – geleistet wird.

Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen für die Rürup-Rente sind Hartz IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von längerer Arbeitslosigkeit die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als Vermögen zählt und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.

Wie viel steuerlich begünstigt wird

2008 sind 66 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 13.200 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in diesem Jahr folglich 26.400 Euro (64 Prozent von 40.000 Euro).

Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im Gegenzug wird die Rentenleistung nachgelagert besteuert, also ab Rentenbeginn.

Bestimmte Voraussetzungen

Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Für Verträge ab dem 1. Januar 2012 steigt das Auszahlungsalter auf 62 Jahre, analog zur jüngst politisch beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.

Weitere Bedingungen: Die Leistungsansprüche dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Trotzdem kann ergänzend ein Hinterbliebenen- oder auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden.

 
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