| Billiger ans Erbe mit notariellem Testament |
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| News - Rechtsprechung | |
| Dienstag, 04 März 2008 | |
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Nach dem Tod entbrennt oft der Streit um die Erbschaft. Doch auch mit der Bank des Verstorbenen kann es Ärger geben. (verpd) Wer sich als Erbe das Bankvermögen eines Verstorbenen auszahlen lassen möchte, braucht keinen teuren Erbschein vorzuweisen, selbst wenn die Bank dies fordern sollte.Ausreichend ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 311/04) auch ein notariell beglaubigtes Testament. Erbschein ist teurerDenn ein notarielles Testament ist meist deutlich billiger, wie der folgende Kostenvergleich für einen Nachlass von 50.000 Euro zeigt. Für ein solches Testament einer Person wird nur ein Notar-Honorar von 132 Euro fällig – zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Auslagen. Die Kosten für einen Erbschein sind in etwa doppelt so hoch, weil dessen Gebühren sich nach der Höhe des Erbes richten, wovon etwaige Schulden abgezogen werden. Was nicht ausreichtEin handschriftliches Testament ersetzt den Erbschein jedoch nicht – genauso wenig wie ein notariell beurkundetes Testament, in dem beispielsweise die Erben nicht namentlich genannt sind. In solchen Fällen hat eine Bank das Recht, einen Erbschein einzufordern. |
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