| Kunst oder Versicherungsfall? |
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| News - Neues aus der Versicherungswelt | |
| Dienstag, 04 März 2008 | |
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Die Wohngebäudeversicherung steht dem Immobilienbesitzer bei Schäden durch gängige Risiken wie Feuer oder Sturm bei. Doch wie verhält es sich bei weniger geläufigen Schadensursachen? (verpd) Für die einen ist es Kunst, für Hausbesitzer meist lästige Schmiererei: Graffiti. Wer bezahlt für die Reinigung der Fassade, wenn der „Künstler“ nicht greifbar ist?Manche Hausbesitzer können ein Lied davon singen: Kaum haben sie die Schriftzüge und Figuren der Sprayer beseitigt oder beseitigen lassen, ist die Hauswand auch schon mit neuen „Tags“ verunziert. Deckungserweiterung notwendig?Die meisten Standard-Policen umfassen nur Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturmereignisse entstehen. Für Schäden wie durch Graffiti muss oft eine gesonderte Deckungserweiterung vereinbart werden. Ein Blick in die Besonderen Bedingungen sorgt im Zweifelsfalle für Sicherheit – und schafft Klarheit über die jährliche Schadengrenze sowie die Höhe der Selbstbeteiligung je Schadenfall. Gleiches gilt auch für andere Schäden, die hier nicht aufgezählt worden sind. Wenn der Zaun stürztNebengebäude wie Schuppen und Garagen sowie weiteres Zubehör (zum Beispiel Zäune) sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Je nach Lage des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks besteht die Gefahr, dass Autos von der Straße abkommen und das Haus oder die Außenanlagen beschädigen und die Verursacher unerkannt entkommen. Ob solche Schäden von der Gebäudeversicherung übernommen werden, ist ebenfalls von der Vertragsgestaltung abhängig. |
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