Menu Content/Inhalt
Willkommen
Kunst oder Versicherungsfall? PDF Drucken E-Mail
News - Neues aus der Versicherungswelt
Dienstag, 04 März 2008

Die Wohngebäudeversicherung steht dem Immobilienbesitzer bei Schäden durch gängige Risiken wie Feuer oder Sturm bei. Doch wie verhält es sich bei weniger geläufigen Schadensursachen?

(verpd) Für die einen ist es Kunst, für Hausbesitzer meist lästige Schmiererei: Graffiti. Wer bezahlt für die Reinigung der Fassade, wenn der „Künstler“ nicht greifbar ist?

Manche Hausbesitzer können ein Lied davon singen: Kaum haben sie die Schriftzüge und Figuren der Sprayer beseitigt oder beseitigen lassen, ist die Hauswand auch schon mit neuen „Tags“ verunziert.

Deckungserweiterung notwendig?

Die meisten Standard-Policen umfassen nur Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturmereignisse entstehen. Für Schäden wie durch Graffiti muss oft eine gesonderte Deckungserweiterung vereinbart werden.

Ein Blick in die Besonderen Bedingungen sorgt im Zweifelsfalle für Sicherheit – und schafft Klarheit über die jährliche Schadengrenze sowie die Höhe der Selbstbeteiligung je Schadenfall. Gleiches gilt auch für andere Schäden, die hier nicht aufgezählt worden sind.

Wenn der Zaun stürzt

Nebengebäude wie Schuppen und Garagen sowie weiteres Zubehör (zum Beispiel Zäune) sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Je nach Lage des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks besteht die Gefahr, dass Autos von der Straße abkommen und das Haus oder die Außenanlagen beschädigen und die Verursacher unerkannt entkommen. Ob solche Schäden von der Gebäudeversicherung übernommen werden, ist ebenfalls von der Vertragsgestaltung abhängig.

 
< zurück   weiter >
RSS Verzeichnis aufrss-nachrichten.de aufgenommen bei experten.de 5-Sterne-Rating bei experten.de
Unsere Partnerseiten:

 

Das SchmidtConsult-Logo, "Versicherungsmakler interNETional", "aus Fürsorge vorsorgen... Sterbegeld24" und Das Corona-Familienwerk-Logo sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, München, unter Nr. 30641785.5/36, Nr. 303 35 596.4/36, Nr. 306 41 783.9/36 und Nr. 306 41 784.7/45 eingetragene und geschützte Wort/Bildmarken der Fa. Schmidt-Consult AG, Saarbrücken. Jegliche rechtswidrige Verwendung wird verfolgt.

 

 

Makler-Forum.eu Link Check multiranking.de

PR-FH ihr Pagerank Portal - Pagerank Anzeige ohne Toolbar www.birdz.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Infodome.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Taas.de PageRank Service  - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Entels free-pagerank.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar ranking-level - Pagerank Anzeige ohne Toolbar

pr-boost.de - Pagerank Anzeige ohne Toolbar Rankinghit.info - Pagerank Anzeige ohne Toolbar